Vertretung der Wirtschaft
Wirtschaftliche Selbstverwaltung
Die Industrie- und Handelskammern wurden gegründet, um den Staat in wirtschaftspolitischen Fragen zu unterstützen und Teile staatlicher Aufgaben (wie z.B. die berufliche Bildung) in die Eigenverantwortung der Wirtschaft zu überführen. Sie sind Selbstverwaltungsorganisationen der Wirtschaft und das Gesetz von 1956 gibt ihnen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Damit kommt zum Ausdruck, dass die Kammern auch öffentlich-rechtliche Aufgaben erfüllen.
Sie tun dies jedoch unabhängig vom Staat mit eigenen, von den kammerzugehörigen Unternehmen gewählten Organen. Unternehmer entscheiden über Zielsetzung und Umfang der Kammertätigkeit innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Sie bestimmen über den Haushalt der Kammer und treffen die wichtigsten Personalentscheidungen. Der Staat beschränkt sich in seiner Kontrollfunktion auf die Rechtsaufsicht, diese liegt im Fall der IHK Schwaben beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.
Selbstverwaltung setzt Engagement von Unternehmern und Führungskräften der Wirtschaft in Ehrenämtern voraus. In Präsidium, Vollversammlung, Regionalversammlungen und Ausschüssen wirken diese dafür, dass die Industrie- und Handelskammern praxisnah, unbürokratisch, flexibel und kostengünstig arbeiten. Diese Bedingungen gelten für alle drei Sparten der Kammerarbeit:
- Interessenvertretung
Die IHK ist kraft Gesetzes der „Anwalt“ der schwäbischen Wirtschaft gegenüber Staat und Gesellschaft. Sie vertritt die Standortinteressen der schwäbischen Wirtschaft gegenüber Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik sowie gegenüber Behörden. - Förderung der Unternehmen
Die Kammer gibt im Rahmen ihres Wirtschaftsförderungsauftrags auch Hilfestellung für einzelne Unternehmen und solche, die es werden wollen. Der Hauptnutzen der IHK ist indirekter Natur aus der Arbeit der Kammer zur Verbesserung der Standortbedingungen und der Wirtschaftskraft in Schwaben. - Service im Auftrag des Staates
Rund 50 Prozent der Kammerbeiträge werden für Dienstleistungen bezahlt, die die Kammer gegenüber dem Staat oder anstelle des Staates erbringt. Es liegt aber auch im Interesse der Wirtschaft, dass nicht staatliche Behörden, sondern eine wirtschaftsnahe Organisation diese Aufgaben übernimmt.
Die Frage nach dem Nutzen und den Kosten der Kammertätigkeit ist zu großen Teilen eine Frage, wie wirtschaftsnah und wie teuer eine staatliche Verwaltung wäre, wenn es die Kammern nicht gäbe. Von Anfang an aber waren die Industrie- und Handelskammern mehr als die Ratgeber und Helfer des Staates. Sie sahen sich als Hüter kaufmännischen Anstands und als Gemeinschaftseinrichtung zur Unterstützung und Förderung der Unternehmen ihres Bezirkes auf den vielfältigsten Gebieten.