Über uns

Hausordnung der IHK Schwaben

Diese Hausordnung dient der Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Gelände der IHK Schwaben sowie deren Tochtergesellschaften - soweit keine spezielleren Regelungen greifen - und soll einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass die obliegenden Aufgaben ungehindert wahrgenommen werden können. Sie ist rechtsverbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände und in den Räumlichkeiten aufhalten.

Verhalten

Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden. Vermeidbare Lärmemissionen sind zu unterlassen. Betriebsfremde Personen dürfen sich nur aus berechtigten Gründen (z.B. geschäftlich, Teilnahme an Schulungen / Prüfungen) auf dem Grundstück aufhalten. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung, ruf- und geschäftsschädigendem Verhalten von Personen oder bei Personen, die stark alkoholisiert sind bzw. unter Einfluss von sonstigen Rauschmitteln stehen, kann der Hausrechtsinhaber diese unverzüglich des Geländes verweisen und / oder ein unbefristetes Hausverbot aussprechen. Ein Antrag auf strafrechtliche Verfolgung gem. §§ 123, 124 StGB und 116 ff. OWiG bleibt vorbehalten.
Die IHK Schwaben ist rauchfrei. Das Rauchen (auch E-Zigaretten und Verdampfer) ist nur außerhalb des Gebäudes an den dafür vorgesehenen Orten zulässig. Zigarettenreste sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Der Konsum von Cannabis ist untersagt.

Tiere

Das Mitbringen von Tieren in die Gebäude ist, mit Ausnahme von Assistenzhunden für Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen, nicht gestattet.

Aufzüge

Personenaufzüge können durchgängig während der Geschäftszeiten genutzt werden. Bei Betriebsstörungen ist ein Notruf durch Betätigung des Alarmknopfes auszulösen und auf weitere Anweisungen zu warten. Im Brandfall dürfen die Aufzüge nicht benutzt werden.

Flucht- und Rettungswege

Die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten. Flucht- und Hinweisschilder sowie Brandschutzeinrichtungen dürfen nicht beschädigt, entfernt, verdeckt oder außer Funktion gesetzt werden. Erste-Hilfe-Material sowie Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen müssen immer zugänglich sein.
Im Alarmfall ist den Anweisungen der Brandschutzhelfer und der Feuerwehr strikt Folge zu leisten. Bitte beachten Sie auch die aushängenden Flucht- und Rettungswegpläne und begeben sich direkt zu den Sammelstellen.

Verkehr

Auf dem Gelände der Verwaltungsobjekte gelten die Bestimmungen der StVO, es ist im Schritttempo zu fahren. Das Parken ist nur auf ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Verkehrsbehindernde und / oder unbefugt geparkte Fahrzeuge können kostenpflichtig abgeschleppt werden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. Die IHK Schwaben übernimmt keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen jeder Art, die auf dem IHK-Gelände abgestellt sind, es sei denn, die IHK Schwaben hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Auf den gesondert gekennzeichneten Parkplätzen für behinderte Personen, Dienstfahrzeuge, Elektrofahrzeuge sowie auf Sonderparkplätzen ist das Parken nur mit entsprechender Berechtigung gestattet.
Für das Abstellen von Fahrrädern sind die zur Verfügung stehenden Fahrradständer zu nutzen.

Inkrafttreten

Diese Hausordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft.