Über uns

Informationsblatt der IHK Schwaben gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und nach Art. 14 DSGVO (Erhebung über Dritte) gegenüber Mitgliedsunternehmen

Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der Begründung Ihrer Mitgliedschaft bei uns.

Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg
Mail: info@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten. Mail: datenschutzbeauftragter@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben und verarbeitet aufgrund Ihrer Mitgliedschaft bei der IHK Schwaben und zur Erbringung der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben der IHK, Art. 6 Abs. 1, S. 1, lit. c und lit. e GSGVO:
- Feststellung von Beginn und Ende einer IHK-Zugehörigkeit, § 2 Abs. 1 IHKG,
- Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG,
- Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG,
- Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG,
- Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG,
- Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG,
- Erhebung von Angaben zur Gewerbesteuerveranlagung zur Feststellung der Kammerzugehörigkeit und zur Festsetzung der Beiträge der Kammerzugehörigen.
Weitere gesetzlich vorgesehene Verarbeitungsvorgänge ergeben sich aus hoheitlichen und sonstigen gesetzlichen Aufgaben (z. B. berufliche Bildung, Sach- und Fachkundeprüfungen gemäß § 1 IHKG i. V. m dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)), ferner zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse erforderlichen Aufgabe. Rechtsgrundlage hierfür ist § 1 IHKG i. V. m. dem jeweiligen Spezialgesetz.
Darüber hinaus kann die IHK Schwaben erhobene personenbezogene Daten nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken verarbeiten:
- Art. 6 Nr. 1 BayDSG, Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z.B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)
- Art. 6 Nr. 2 BayDSG, Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder die die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen dürfte.
- Art. 6 Nr. 3 BayDSG, Eine Verarbeitung ist erforderlich
a) Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
b) Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs (StGB) oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen.
c) Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, wenn das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens, das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann.
d) Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person.
e) Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen.
f) Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben.
g) Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens.

Quelle der Daten

IHKs bekommen die Daten Ihrer Gewerbemeldung von der für Ihren Betriebssitz zuständigen Gemeinde. Die Übermittlungsbefugnis der Gewerbeämter ergibt sich aus § 14 Abs. 8 Satz 1 Nr. 1 der Gewerbeordnung (GewO). Ferner erhalten IHKs Finanzamtsdaten zu einer gewerbesteuerlichen Tätigkeit von den Finanzbehörden. Die Übermittlungsbefugnis der Finanzbehörden ergibt sich aus § 31 Abgabenordnung (AO). Industrie- und Handelskammern dürfen zudem bei nichtöffentlichen Stellen (z. B. Nachsendedienste) und aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) die Daten der Gewerbemeldung (nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung) erheben, wenn die zu erfüllende Verwaltungsaufgabe ihrer Art nach oder im Einzelfall eine solche Erhebung erforderlich macht, wenn die Erhebung bei der betroffenen Person einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde oder keinen Erfolg verspricht oder es sich um Daten aus allgemein zugänglichen Quellen handelt.

Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden

Die IHK Schwaben verarbeitet folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen:
  • Angaben zum Betriebsinhaber
  • Angaben zum Betrieb
  • Kontaktdaten für interne Verwaltungszwecke
  • Daten zur Beitragsveranlagung
  • Angaben zu Ausbildungsbetrieben.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen einer Weitergabe an öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
a) Öffentliche Stellen (z. B. Verwaltungsbehörden, Gerichte)
  • sofern IHKs gesetzlich hierzu verpflichtet sind
  • sofern dies zur Erfüllung von IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (z. B. nach BayDSG) besteht
b) Nicht-öffentliche Stellen
  • zur Förderung von Geschäftsabschlüssen und zu anderen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, sofern Sie nicht der Weitergabe widersprochen haben. Ein Widerspruch ist jederzeit für die Zukunft möglich. Dafür können Sie die in Ziffer 2 angegebenen Kontaktdaten nutzen,
  • innerhalb der hierfür vorgesehenen Frist vor IHK-Wahlen an Kandidaten/innen für einen Sitz in der Vollversammlung und/oder in einem Regionalausschuss zur Bewerbung einer eigenen Kandidatur,
  • sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.

Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland

Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der EU bzw. EWR (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Mitgliedschaft bei uns erforderlich ist.
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK Schwaben (s. o.) und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Geschäftsbriefe werden für längstens sechs Jahre aufbewahrt, sofern nicht wegen Fördergeldern durch das Förderprojekt oder als Beweis gegen eine etwaige Schadensersatzforderung eine längere Aufbewahrungsfrist erforderlich ist. Steuerrelevante Unterlagen werden zehn Jahre aufbewahrt.

Betroffenenrechte

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.

Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.

Weiterhin besteht Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
www.datenschutz-bayern.de

Widerrufsrecht bei Einwilligung

Wenn Sie in einen Verarbeitungsvorgang der IHK Schwaben durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Recht-mäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.