Informationspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Informationsblatt der IHK Schwaben gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) gegenüber den für die IHK Schwaben ehrenamtlich Tätigen
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- Widerrufsrecht bei Einwilligung
- Betroffenenrechte
- Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrer Ausübung eines Ehrenamtes für die Industrie- und Handelskammer Schwaben.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg
Mail: info@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Mail: info@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten. Mail: datenschutzbeauftragter@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um die Ausübung des Ehrenamtes zu ermöglichen (z.B. für die Abstimmung und Einladung zu Sitzungen, Verfahren etc.). Rechtsgrundlagen hierfür ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) DSGVO (Einwilligung) sowie Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c), e), DSGVO i.V.m. §§ 1, 5, 8 IHKG sowie der jeweils geltenden Satzung der IHK Schwaben sowie der der Wahlordnung der IHK Schwaben.
Darüber hinaus geltenden folgende gesetzliche Spezial-Grundlagen:
- Mitglieder und Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, § 36 GewO i.V.m. § 7 AGIHKG i.V.m. der geltenden Sachverständigenordnung der IHK Schwaben,
- Mitglieder und Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, § 36 GewO i.V.m. § 7 AGIHKG i.V.m. der geltenden Sachverständigenordnung der IHK Schwaben,
- von der IHK benannte Finanzrichter, §§ 16 ff. Finanzgerichtsordnung (FGO),
- von der IHK benannte Handelsrichter, § 108 GVG,
- Vorsitzende und Beisitzer der wettbewerbsrechtlichen Einigungsstelle, § 15 UWG
i.V.m. §§ 3, 4 der Verordnung der Landesregierung über Einigungsstellen zur Beilegung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der jeweils geltenden Fassung (EinigungsV),
i.V.m. §§ 3, 4 der Verordnung der Landesregierung über Einigungsstellen zur Beilegung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb in der jeweils geltenden Fassung (EinigungsV),
- Aufgabenersteller für IHK-spezifische Weiterbildungsprüfungen, §§ 53, 56 BBiG,
- Berufsbildungsausschuss, 77 Abs.1 BBiG i.V.m. § 71 Abs. 2 BBiG i.V.m. § 9 der Satzung der IHK Schwaben,
- Prüfer, § 40 Abs. 4 BBiG und untergesetzliche Vorschriften der IHK Schwaben.
Es ist je nach Ehrenamt üblich, dass Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK) veröffentlicht werden und dass Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Vollversammlung, Regionalausschüsse, Fachausschüsse etc.) weitergegeben werden. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 a) DSGVO.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die IHK für Schwaben benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit abwickeln zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht an den Vollversammlungen, Gremien bzw. Ausschüssen teilnehmen.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nur statt, wenn wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben.
Zur Organisation und Durchführung von Veranstaltungen oder Wahlen werden Ihre personenbezogenen Daten an unsere Auftragsverarbeiter, mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen wurde, (z. B. Wahldienstleister, Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister sowie Werbeagenturen) übermittelt.
Fotos im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit werden für die Presse, auf der IHK-Homepage, im IHK-Magazin und/oder in Social-Media-Kanälen veröffentlicht, sofern eine Einwilligung vorliegt.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten werden unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht. Ansonsten erfolgt eine Löschung, sofern der Zweck für die Verarbeitung nicht mehr besteht. Basiert eine Datenverarbeitung auf einer Einwilligung (z. B. Bildveröffentlichung im Internet), so erfolgt die Datenlöschung mit Widerruf der Einwilligung.
Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch die IHK Schwaben durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.
Weiterhin besteht Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Weiterhin besteht Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
www.datenschutz-bayern.de
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
www.datenschutz-bayern.de
Informationspflicht für den Fall einer späteren Zweckänderung
Jenseits der Verarbeitung Ihrer Daten für Ihre Ehrenamtstätigkeit kann die IHK Schwaben Ihre personenbezogenen Daten nach Art. 4 Abs. 1 BayDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 2 BayDSG zu folgenden weiteren Zwecken nach Art. 6 Abs. 2 DSGVO verarbeiten:
Nr. 1: Eine Verarbeitung liegt im Interesse der betroffenen Person und es besteht kein Grund zu der Annahme, dass die betroffene Person in Kenntnis des anderen Zweckes ihre Einwilligung hierzu verweigern (nicht bei entsprechender Datensperre) würde (z. B. Vorschlag für eine Ehrung, Gratulation zu einem Firmenjubiläum)
Nr. 2: Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen (z. B. Telefonbuch, Handelsregister) entnommen werden können oder welche die IHK als die Daten verarbeitende Stelle veröffentlichen durfte
Nr. 3: Eine Verarbeitung ist erforderlich:
- Zur Abwehr erheblicher Nachteile für das Gemeinwohl oder von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung;
- Zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, zur Vollstreckung und zum Vollzug von Straftaten oder Maßnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 des Strafgesetzbuchs oder von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes oder zur Vollstreckung von Bußgeldentscheidungen;
- Zur Durchführung wissenschaftlicher oder historischer Forschung, das wissenschaftliche oder historische Interesse an der Durchführung des Forschungsvorhabens das Interesse der betroffenen Person an dem Ausschluss der Zweckänderung erheblich überwiegt und der Zweck der Forschung auf andere Weise nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erreicht werden kann;
- Zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechte einer anderen Person;
- Zur Überprüfung von Angaben der betroffenen Person, weil tatsächliche Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen;
- Zum Vergleich von Angaben einer betroffenen Person zur Erlangung von finanziellen Leistungen öffentlicher Stellen mit anderen derartigen Angaben;
- Zur Sicherung des Steuer- und Zollaufkommens;