Über uns
Informationspflichten der IHK Schwaben nach der Datenschutzgrundverordnung gem. Art. 13 DSGVO (Erhebung von Daten bei der betroffenen Person) und Art. 14 DSGVO (Erhebung bei Dritten) gegenüber Auszubildenden, Umschülern, Teilnehmern an Berufsausbildungsvorbereitungsmaßnahmen
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
- Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
- Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
- Pflicht zur Bereitstellung der Daten
- Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
- Quelle der Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
- Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
- Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
- Betroffenenrechte
Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit Ihrem Berufsausbildungsverhältnis bzw. Umschulungsvertrag oder Ihrer Berufsausbildungsvorbereitung und der Betreuung Ihres in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragenen Ausbildungsvertrages durch die IHK Schwaben und der Organisation der dazugehörigen Prüfungen.
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Industrie- und Handelskammer Schwaben, Stettenstraße 1 + 3, 86150 Augsburg
Mail: info@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Mail: info@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Anschrift, z. Hd. des Datenschutzbeauftragten. Mail: datenschutzbeauftragter@schwaben.ihk.de, Fax: 0821 3162-323, Tel. 0821 3162-0.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO (Rechtspflicht) i.V.m. § 1 IHKG und Berufsbildungsgesetz.
Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. Die Datenerhebung und -verarbeitung erfolgt insbesondere aufgrund der §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 37 ff., 68 bis 70, 87, 88 BBiG sowie der §§ 37 ff, insbesondere §§ 43 ff. i.V.m der jeweiligen, geltenden Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK Schwaben bzw. Umschulungsprüfungsregelung. Diese finden Sie in dem entsprechenden Bereich auf unserer Homepage.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Aufgaben
- Überwachung der Durchführung der Berufsbildung gem. § 76 BBiG (Berufsausbildungsvorbereitung, Ausbildung, Umschulung),
- Begründung des Ausbildungsverhältnisses §§ 10 - 12, 71 Abs. 2 BBiG,
- Überwachung der Eignung von Ausbildungsstätten und Ausbildungspersonal gem. §§ 27 - 33 BBiG,
- Führung des Verzeichnisses gem. §§ 34 - 36 BBiG,
- Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen und die Klärung von Fragen zur Zulassung zu Prüfungen und zu Prüfungsvoraussetzungen gem. §§ 37 - 50a BBiG, Erstellung von Zeugnissen gem. § 37 BBiG sowie ggf. von deren Zweitschriften,
- Erstellung von Statistiken gem. §§ 35 Abs. 3, 84 - 88, 101 BBiG und Organisation von Auszeichnungsfeiern der besten Jahresabschlüsse einer Ausbildungsprüfung
im Rahmen von
- Ausbildungsverhältnissen gem. §§ 10 ff. BBiG,
- Umschulungsverhältnissen gem. §§ 58 - 63 BBiG,
- Ausbildungsverhältnissen von Menschen mit Behinderung gem. §§ 64 - 67 BBiG,
- Vertragsverhältnissen der Berufsausbildungsvorbereitung §§ 68 - 70 BBiG oder
- sonstigen Vertragsverhältnissen gem. § 26 BBiG (insbesondere EQ-Verträge).
Im Rahmen unserer Pflicht zur Überwachung der Ausbildung macht sich die IHK Schwaben ein umfassendes Bild vom Ausbildenden und der Ausbildungsstätte. Die zur Erfüllung dieser Aufgabe notwendigen Angaben zu Ausbildungsbetrieben und deren verantwortlichen Ausbildern verarbeiten wir, sofern ein Unternehmen ein Ausbildungsbetrieb ist oder wird. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten im Rahmen der beruflichen Bildung verarbeitet.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie bzw. Ihr Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. lit. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 37 ff., 87, 88 BBiG und den jeweiligen Ausbildungsordnungen und Prüfungsordnungen der IHK Schwaben. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die IHK Schwaben Ihr Berufsausbildungsverhältnis/Ihre Berufsbildung/Ihre Umschulung/Ihre Einstiegsqualifizierung/Ihre Prüfung nicht betreuen.
Kategorien der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden
Ausbildung
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Ausbildungsbetrieb den Ausbildungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, elektronische Kontaktdaten der Auszubildenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, vorherige Berufsausbildung sowie vorheriges Studium, Anschlussvertrag bei Anrechnung einer zuvor absolvierten dualen Berufsausbildung
- erforderlichenfalls Name, Vorname, Anschrift und elektronische Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Berufsausbildung im Rahmen eines dualen Studiums
- Datum des Abschlusses des Ausbildungsvertrages, Ausbildungsdauer, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Ausbildungsdauer, Teilzeitberufsausbildung
- Vergütung für jedes Ausbildungsjahr
- Datum des Beginns und Endes der Berufsausbildung, sowie Datum einer vorzeitigen Auflösung des Ausbildungsverhältnisses
- Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen
- Name, Anschrift und elektronische Kontaktdaten des Ausbildenden, Anschrift und amtliche Gemeindeschlüssel der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des SGB IV, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst
- Name, Vorname, elektronische Kontaktdaten, Geschlecht und Art der fachlichen Eignung der Ausbilder und Ausbilderinnen.
Umschulung
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Bildungsträger bzw. Umschulungsbetrieb den Umschulungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Bildungsträger bzw. Umschulungsbetrieb den Umschulungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und E-Mailadresse der Umzuschulenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss
- Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation
- Datum des Abschlusses des Umschulungsvertrages, Umschulungszeit, Dauer der Probezeit, Verkürzung der Umschulungszeit, Teilzeitumschulung
- Datum des Beginns und Endes der Umschulung
- Name und Anschrift des Umschulenden, Anschrift der Umschulungsstätte
Einstiegsqualifizierung
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Vertragspartner zur Einstiegsqualifizierung den Einstiegs-qualifizierungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
Die IHK Schwaben erhält von Ihrem Vertragspartner zur Einstiegsqualifizierung den Einstiegs-qualifizierungsvertrag zugesandt. Dabei werden folgende Kategorien von personenbezogenen Daten von Ihnen verarbeitet:
- Name, Vorname, Anschrift, und Geburtsdatum der zu Qualifizierenden
- Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss,
- erforderlichenfalls Name, Vorname, Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen
- Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung
- Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages, Dauer, Dauer der Probezeit
- Datum des Beginns und Endes der Einstiegsqualifizierung
- Angabe zur Förderung nach § 54 a SGB III
- Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Organisation und Durchführung von Prüfungen
- Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit)
- Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
- Ausbildungsnachweise (sog. „Berichtshefte“)
- Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
- Prüfungsergebnisse und Prüfungsstücke.
Ferner verarbeiten wir für die Durchführung von Feiern Ihre private Mailadresse.
Quelle der Daten
Ihr Ausbildungsbetrieb/Umschulungsbetrieb/Bildungsträger übermittelt an die IHK Schwaben Ihren Ausbildungsvertrag/Umschulungsvertrag gemäß § 36 BBiG bzw. 62 Abs. 2 BBiG.
Ferner bestätigen Auszubildende bzw. Umzuschulende und Berufsschulen uns Vorgaben, die für die Zulassung zu Prüfungen erforderlich sind, §§ 43 ff. BBiG (§ 43 Abs. 1 BBiG) i. V. m. der jeweiligen, geltenden Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der IHK für Schwaben bzw. Umschulungsprüfungsregelung der IHK Schwaben.
Prüfer übermitteln uns Prüfergebnisse und Bewertungen Ihrer Prüfaufgaben sowie sonstige für die Prüfung relevante Daten (z. B. „nicht erschienen“, „abgebrochen“).
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte findet nach gesetzlichen Vorgaben statt, insbesondere zu Zwecken:
- der Berufsbildungsforschung, Planung und Statistik gem. §§ 84 - 88 BBiG,
- der Erfüllung von Auskunftspflichten gem. § 101 BBiG gegenüber dem Bundesinstitut für Berufsbildung,
- der Erfüllung von Auskunftspflichten gem. § 35 Abs. 3 BBiG gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und
- im Rahmen der Aufgaben des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle.
Es findet im Rahmen der Betreuung der Ausbildungs- Umschulungs- oder Berufsausbildungsvorbereitungsverhältnisse eine Weitergabe in folgenden Fällen statt:
- an Prüfer zur Durchführung und Auswertung der Prüfungen, ggf. zur Zulassung.
- an weitere zuständige Stellen (Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern) bei kammerübergreifender Prüfungsabwicklung.
- Sofern Sie vorab in die Datenübermittlung (z. B. Einwilligung zur Übermittlung der IHK-Prüfungsergebnisse an die zuständige Berufsschule) eingewilligt haben.
- Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an unsere Auftragsverarbeiter. Unsere Dienstleister haben für diese Verarbeitungstätigkeiten Zugriff auf die Daten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag z. B. zur Durchführung und Organisation von IHK-Veranstaltungen und IHK-Prüfungen, Hoster und sonstige IT-Dienstleister wie externe Administration, Wartung und Fernwartung; Scandienstleister, Entsorger von Akten/Datenträger.
- Ihre Prüfungsergebnisse erhält auf Anforderung Ihr Ausbildungs- oder Umschulungsbetrieb gem. § 37 Abs. 2 BBiG.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation zu übermitteln.
Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei uns so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Durchführung und Abwicklung der entsprechenden Vorgaben sowie die Erstellung eventueller Zweitschriften der Prüfungsurkunden erforderlich ist.
Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) zu.
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK Schwaben, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten.
Weiterhin besteht Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Weiterhin besteht Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
www.datenschutz-bayern.de
Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Tel: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
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