IHK-Mitglied

Finanzstatut

Das Finanzstatut der IHK Schwaben regelt die Aufstellung und den Vollzug des Wirtschaftsplans (Wirtschaftsführung) sowie die Rechnungslegung und die Prüfung des Jahresabschlusses.
Das Finanzstatut muss von der Vollversammlung verabschiedet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) genehmigt werden.