10. Mai 2023
Was gilt beim Blumenverkauf am Muttertag?
Gute Nachrichten für „Last-Minute“-Blumenkäufer: Wer kurzfristig ein Geschenk für den Muttertag benötigt, wird auch noch am Sonntag, 14. Mai, fündig. Eine Ausnahmebewilligung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales macht es möglich.
Floristen und Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang Blumen verkauft werden, dürfen ihre Geschäfte am Sonntag, 14. Mai, in der Zeit von 8 bis 12 Uhr öffnen. Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat eine entsprechende Ausnahme von den Ladenschlusszeiten für den Muttertag beschlossen. Wie Rechtsexpertin Eva Schönmetzler von der IHK Schwaben erklärt, dürfen aber nur Verkaufsstellen öffnen, deren Kerngeschäft die Abgabe von Blumen ist. Als Richtschnur gilt der Anteil des Umsatzes, der durch Blumenverkauf erzielt wird. „Dieser Anteil muss gemessen am Gesamtumsatz bei mindestens 50 Prozent liegen“, sagt Schönmetzler.