6. März 2023

Bodensee-IHK fordern bessere Zusammenarbeit im Energiebereich

Während sich das Risiko einer Energiemangellage kurzfristig entschärft hat, bleibt die Energieversorgungssicherheit in den nächsten Jahren voraussichtlich angespannt. Die Industrie- und Handelskammern der Bodenseeregion erachten daher eine langfristige Klärung der Zusammenarbeit im Energiebereich als wichtiger Faktor für die Stärkung der gemeinsamen Wirtschaftsregion.
Das europäische Energienetz ist eng vernetzt. Damit bestehen im Energiebereich auch im Wirtschaftsraum Bodensee zahlreiche gegenseitige Abhängigkeiten. Dabei stellt insbesondere die unklare europapolitische Situation der Schweiz längerfristig ein Risiko für das reibungslose Funktionieren der grenzübergreifenden Energieversorgung dar. Dieses Fazit zieht die Vereinigung der Bodensee-Industrie- und Handelskammern (B-IHK) auf der Geschäftsführerkonferenz am 1. März 2023 in Lindau.
Auch bei der Energie enge Verflechtungen
Das Stromnetz ist in der Bodenseeregion stark verflochten. Durch den Stromaustausch über die Landesgrenzen werden unter anderem Stromengpässe in den jeweiligen Ländern überwunden und die Netzstabilität verbessert, was z.B. Stromausfällen vorbeugt.
Auch bei den Energieträgern bestehen Abhängigkeiten: Bei der Gasversorgung bezieht die Schweiz den gesamten Bedarf, inklusive Speicherkapazitäten, über ihre Nachbarstaaten. Umgekehrt sind die Schweizer Wasserkraftkapazitäten von großer Wichtigkeit für die benachbarten Wirtschaftsregionen.
Stromabkommen verbessert Versorgungssicherheit
Die Verhinderung einer Energiemangellage hat oberste Priorität – diesen und in den kommenden Wintern. Die ausreichende und zuverlässige Verfügbarkeit von Energie ist eine Grundvoraussetzung für jegliche wirtschaftliche Aktivität. Durch den grenzübergreifenden Charakter des Wirtschaftsraums Bodensee ist dabei die Zusammenarbeit der angrenzenden Länder auch in diesem Bereich eine wichtige Voraussetzung. Dies macht eine grundsätzliche Vereinbarung im Energiebereich unabdingbar. Die EU und die Schweiz hatten eine solche bereits ab 2007 angestrebt. Doch solange keine grundsätzliche Klärung der rechtlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU besteht, ist auch ein Stromabkommen blockiert. Eine solche Klärung der rechtlichen Beziehungen muss daher mit Vehemenz weiterverfolgt werden. Bis dahin muss mindestens die Kooperation der Netzbetreibergesellschaften ausreichend geklärt sein, damit keine Risiken für die Netzstabilität in den Grenzregionen bestehen.
B-IHK: Sechs Partner – ein Ziel
In der Vereinigung der Bodensee- Industrie- und Handelskammern (B-IHK) haben sich sechs Wirtschaftskammern mit Sitz in drei Ländern zusammengeschlossen. Sie fördern den Wirtschaftsraum rund um den Bodensee als eigenständige, wettbewerbsstarke Region. Die B-IHK umfasst aus Deutschland die IHK Bodensee-Oberschwaben, Hochrhein-Bodensee und Schwaben, aus Österreich die Wirtschaftskammer Vorarlberg, sowie aus der Schweiz die IHK St.Gallen-Appenzell und die IHK Thurgau.