Verkehr

Bundesverkehrswegeplan 2030: Überblick für Bayerisch-Schwaben

Verkehrswegeplan: Wichtige Projekte für die Region

Auch wenn mit der Fertigstellung der Autobahnen (A 7, A 8, A 96), der Achse B 2/B 17 und der B 19 bis Sonthofen sowie dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Augsburg–München die großen Herausforderungen für die Infrastruktur in Schwaben schon erledigt schienen: Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) enthält eine ganze Reihe wichtiger Lückenschlüsse und regionaler Projekte, die für diesen Wirtschaftsraum und seine Erreichbarkeit von großer Bedeutung sind.
Vor diesem Hintergrund hat die IHK Schwaben den BVWP, der am 3. August 2016 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, begrüßt: „Die zentralen Anliegen in Schwaben sind gut vertreten“, erklärte der IHK-Verkehrsausschuss-Vorsitzende Josef Brandner. Allerdings falle der Bund an einigen Stellen hinter die selbstgesteckten Prämissen zurück, etwa bei der Betrachtung der Wirkung von Projekten in ganzen Korridoren und „Netzzusammenhängen“. So ist zum Beispiel die teilweise Zurückstufung der „Osttangente Augsburg“ aus Sicht der Wirtschaft in der Region „nicht verständlich“.
Die IHK Schwaben hatte sich zwei Mal zum BVWP geäußert: Im April 2016 im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu dem Entwurf, der am 16. März 2016 vom damaligen Verkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegt worden war, sowie zu den daraus resultierenden Änderungen in den Projektlisten und zu den Entwürfen für die Ausbaugesetze im Rahmen einer Verbändeanhörung Ende Juli 2016.
Im Bundestag verabschiedet worden ist der Bundesverkehrswegeplan im Dezember 2016. Ein Nachfolgewerk, das dann voraussichtlich den Namen „Mobilitätsplan“ tragen soll, wird voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode (2025-2028) vorgelegt.

Positionierung der IHK Schwaben

Die Stellungnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 193 KB)zum BVWP-Entwurf und insbesondere zu den regional intensiv und teilweise kontrovers diskutierten Vorhaben „Osttangente Augsburg“ sowie Bahn-Aus- und Neubaustrecke Ulm–Augsburg erfolgte mit jeweils einstimmiger Rückendeckung der Vollversammlung sowie der Vorstände des Verkehrsausschusses und der Regionalversammlung Günzburg. Die Positionierung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 182 KB)ist getragen von drei Leitgedanken:
  1. Wirtschaft und Bürger brauchen die Einbindung Schwabens in die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN) und in den alpenquerenden Verkehr.
  2. Schwaben ist einer der bundesdeutschen Top-Logistik-Standorte und wichtige technologische Produktionsregion. Die Anbindung an die europäischen Güterzug-Korridore, vor allem im Seehafen-Hinterlandverkehr, muss gestärkt werden.
  3. Nach dem Ausbau der Autobahnen und weiter Teile des Bundesstraßennetzes sind noch örtliche Lückenschlüsse, Ortsumgehungen und Kapazitätserweiterungen erforderlich, vor allem im Interesse der Anbindung von Produktions- und Tourismusstandorten abseits der Autobahnen.
Vor diesem Hintergrund sprach sich die Kammer unter anderem für eine Bahn-Neu- und -Ausbaustrecke Ulm-Augsburg aus, die auch eine Anbindung Günzburgs an den Fernverkehr mindestens auf heutigem Niveau ermöglicht, sowie für einen dreigleisigen Ausbau der Strecke Augsburg-Donauwörth. Zudem setzte die Kammer sich für den durchgehenden vierspurigen Ausbau der B 12 zwischen Jengen/Buchloe (A 96) und Kempten (A 7) im „vordringlichen Bedarf“ des Bundes, für die Realisierung einer „Osttangente Augsburg“ und eine Reihe weiterer Bundesstraßen-Projekte ein.

Wichtige Vorhaben im Überblick

Unter den rund 60 Anmeldungen (Straße; vergleiche Grafik) und den Schienenprojekten für Bayerisch-Schwaben ragen besonders heraus (nachfolgender Überblick in Auszügen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

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Bahn Ulm-Augsburg: Der BVWP enthält eine kombinierte Aus- und Neubaustrecke im "Korridor Neu-Ulm–Günzburg–Jettingen–Dinkelscherben" und einen "Fernzughalt Günzburg" sowie ein drittes Gleis Dinkelscherben–Augsburg im „Vordringlichen Bedarf“ (VB). Dies soll vor allem den Interessen im Raum Günzburg Rechnung tragen. Im Entwurf vom 16. März 2016 war – überraschend – noch eine Kombination aus dreigleisigen Abschnitten im Raum Neu-Ulm und im Westen von Augsburg mit einem Neubauabschnitt zwischen Unterfahlheim (Kreis Neu-Ulm) und Dinkelscherben (Kreis Augsburg) vorgesehen. In Günzburg hat dies Sorgen in der Politik ausgelöst, damit vom Fernverkehr (heute: in der Regel alle zwei Stunden ein Intercity-/Eurocity- oder ICE-Halt) abgekoppelt zu werden. Eine Variante mit nur den dritten Gleisen allein ohne Neubauabschnitt hatte die geforderte Wirtschaftlichkeit nicht erreicht. Die Deutsche Bahn selbst hatte im Frühjahr 2014 eine Neubaustrecke zwischen Burgau und Augsburg entlang der Autobahn A 8 zum BVWP angemeldet.
Aus Sicht der IHK Schwaben ist ein möglichst hoher Anteil von Neu- und Ausbauabschnitten zwischen Neu-Ulm und Augsburg erforderlich, weil der rechnerische Nutzen des Projekts vor allem aus der Beschleunigung der Fernverkehrszüge resultiert. Die IHK Schwaben hatte sich – im Unterschied zu großen Teilen der Politik in der Region – immer für eine ergebnisoffene vergleichende Prüfung einer Neubaustrecke und der „dritten Gleise“ eingesetzt, um zu einer optimalen Lösung zu kommen.

Aktueller Stand:
Am 16. Oktober 2020 hat die Deutsche Bahn vier „Trassensuchräume“, also mögliche Korridore für eine Neubaustrecke zwischen Neu-Ulm und Augsburg, vorgestellt. Informationen zum Projekt gibt es auf der Homepage der DB: www.ulm-augsburg.de
In dem im Herbst 2023 laufenden Raumordnungsverfahren der Regierung von Schwaben hat sich die IHK Schwaben für eine Kombinationslösung zweier Trassen mit einer weitgehenden Führung entlang der Autobahn A 8 ausgesprochen. Nähere Informationen und Hintergründe dazu gibt es hier.
Bahn München-Memmingen-Lindau: Die Elektrifizierung dieser Strecke ist als "Bezugsfall" – also quasi als vorausgesetzt – enthalten. Aufgrund internationaler Vereinbarungen mit der Schweiz war dieses Vorhaben von Anfang an für den BVWP „gesetzt“.
Aktueller Strand:
Der elektrische Zugverkehr wurde mit der Eurocity-Express-Linie (ECE) München–Lindau–Zürich am 13. Dezember 2020 aufgenommen, im Regionalverkehr ein Jahr später mit den Zügen des Betreibers Go-Ahead Bayern. Auf der „Südbahn“ Ulm–Friedrichshafen–Lindau hat der elektrische Betrieb im Dezember 2021 begonnen.
Beide Projekte sind ein Einstieg dazu, das riesige „Dieselloch“ südlich der Bahnachse Stuttgart–Ulm–Augsburg bis zum Bodensee und ins Allgäu zu schließen. Derzeit gibt es vor allem vom Freistaat Bayern vorangetriebene Überlegungen, als nächstes die Strecke Ulm–Memmingen–Kempten–Oberstdorf zu elektrifizieren.
Bahn Augsburg-Donauwörth (dritte Gleise): Diese Strecke war zunächst dem „Potenziellen Bedarf" zugerechnet, der noch nicht untersucht worden ist.
Aus Sicht der IHK ist eine Kapazitätserweiterung rasch erforderlich, um Engpässe u.a. im Seehafen-Hinterlandverkehr zu vermeiden. Eine absehbare Zunahme des Güterverkehrs auf dieser Strecke darf nicht dazu führen, noch mehr Fernverkehrszüge in der Nord-Süd-Relation auf die Neubaustrecke Nürnberg–Ingolstadt–München zu verdrängen. Die IHK hatte sich schon in der Stellungnahme zum BVWP für ein drittes Gleis durchgehend bis Donauwörth ausgesprochen; Vorschläge aus der Region für einen Teilausbau nur von Augsburg bis Meitingen sind später als betrieblich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll verworfen worden.
Aktueller Stand:
Der Ausbau der Strecke ist am 06.11.2018, also nach Verabschiedung des BVWP, zum „Vordringlichen Bedarf“ aufgestuft worden. Im Mai 2022 haben DB Netz AG und Bund die Strecke Augsburg–Donauwörth in eine Sammelvereinbarung für die Planung von Ausbauprojekten aufgenommen.
Weitere Bahnstrecken: Alle weiteren angemeldeten Bahn-Vorschläge (Elektrifizierungen Augsburg–Buchloe, Buchloe–Kempten–Lindau und –Füssen, Elektrifizierung und abschnittsweiser zweigleisiger Ausbau Ulm–Memmingen–Kempten–Oberstdorf) sind im BVWP nicht berücksichtigt worden mit dem Hinweis des Bundes, sie hätten keine ausreichende Bedeutung im Fernverkehr (ICE- oder IC-Verkehr) bzw. im Güterverkehr. Für den Regionalverkehr sind die Länder verantwortlich; hier sieht sich der Bund als nicht zuständig an.
Die IHK Schwaben hatte argumentiert, dass der touristische Zubringerverkehr (Umsteige-Reisende) aus dem Allgäu zu den ICE-Bahnhöfen Ulm und Augsburg durchaus als „Fernverkehr“ gewertet werden müsse, so wie der Bund dies selbst für die „Südbahn“ von Lindau nach Ulm oder für die Strecken von Nürnberg nach Hof und Marktredwitz zugrundegelegt hatte.
Zu den nicht in den BVWP-Entwurf übernommen Projekten zählt außerdem ein Ausbau der Relation Stuttgart/KV-Terminal Kornwestheim–Aalen–Nördlingen–Donauwörth–Augsburg als zusätzliche Güterzugstrecke.
Autobahn A 7: Der vom Freistaat Bayern angemeldete sechsstreifige Ausbau vom Dreieck Hittistetten (südl. Ulm) bis Illertissen ist als "vordringlicher Bedarf" (VB) enthalten, die weitere Strecke von Illertissen über das Autobahnkreuz Memmingen bis zur Anschlussstelle Memmingen-Süd als „weiterer Bedarf mit Planungsrecht“. Hier hatte sich die IHK dafür eingesetzt, die „VB-Strecke“ mindestens bis Altenstadt zu definieren, um den dreispurigen Anstieg aus dem Illertal von Anfang an in die Ausbaustrecke zu integrieren.
Autobahn A 8: Der Ausbau zwischen Ulm und München ist abgeschlossen. Der Neubau des A-8-Albaufstiegs zwischen Stuttgart und Ulm (Tunnel am Drackensteiner Hang) ist als "fest disponiert" vorgesehen. Dies ist das letzte noch „offene“ Teilstück einer ansonsten künftig durchgehend sechsspurigen A 8 zwischen Karlsruhe und München. Die Finanzierung – eventuell als privatwirtschaftliches Betreibermodell – ist jedoch noch unklar. Östlich von München sind auf der A 8 die Abschnitte Holzkirchen-Inntal und Inntal-Traunstein (jew. sechsstreifiger Ausbau) im „Vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung“ (VB-E) enthalten.
Aktueller Stand:
Das Planfeststellungsverfahren für den Albaufstieg ist 2020 wieder aufgenommen worden. Für das Teilstück Ulm-West/AD Ulm-Elchingen erging im Herbst 2020 der Planfeststellungsbeschluss (Baurecht).
Autobahn A 96: Ein sechsspuriger Ausbau im Münchner Westen von Wörthsee bis Oberpfaffenhofen ist in der höchsten Priorität VB-E vorgesehen.
"Osttangente" Augsburg (A 8–B 2–B 17): Die Trasse zwischen der A 8 (Anschlussstelle Friedberg/Derching) über die bisherige Kreisstraße AIC 25 bis zur B 300 bei Friedberg ist als vierspurige Erweiterung, die Ortsumfahrung (OU) Kissing als drei- oder vierspuriger Neubau im "Vordringlichen Bedarf" (VB) enthalten. Die weitere Strecke von der OU Kissing über eine OU Mering mit Lechquerung bis zur B 17 bei Oberottmarshausen war im Entwurf vom März 2016 ebenfalls noch als VB eingestuft, wurde in der Kabinettsfassung vom August aber zum „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ abgewertet. Vor dem Hintergrund massiver Proteste hatten sich die Kreistagsfraktionen in Aichach-Friedberg wenige Tage vor Veröffentlichung des BVWP-Entwurfs für eine „abgespeckte“ Variante ausgesprochen. Die IHK Schwaben hält einen durchgehenden Ausbau für erforderlich, um die nötige Entlastung der B 17 im Bereich Augsburg erreichen zu können.
Bundesstraße B 10: Der vierspurige Ausbau zwischen Neu-Ulm (Industriegebiet Schwaighofen) und der A-7-Anschlussstelle Nersingen ist im „Vordringlichen Bedarf“.

Aktueller Stand:
Hier lief bei Verabschiedung des BVWP bereits das Planfeststellungsverfahren. Im Juni 2022 wurde die vierspurige Straße samt neuer A7-Anschlussstelle für den Verkehr freigegeben.
Eine seit den 1970-er Jahren diskutierte und vor Ort sehr umstrittene Tangente im Süden Neu-Ulms als direkte Verbindung zwischen der B 28/B 30 (Autobahndreieck Neu-Ulm) und der B 10 östlich von Neu-Ulm („Südspange“) ist nur dem „Weiteren Bedarf“ zugeordnet, hat also vor 2030 keine Realisierungsperspektive.
Bundesstraße B 12: Im Entwurf war zunächst nur das Teilstück Jengen/Buchloe (A 96)–Kaufbeuren–Marktoberdorf (Abzw. B 472) für den "Vordringlichen Bedarf" vorgesehen; anfangs sollte nur die Strecke von der A 96 bis Kaufbeuren so eingestuft werden und der Abschnitt Marktoberdorf–Kempten (A 7) im "Weiteren Bedarf mit Planungsrecht" verbleiben. Letzteres hätte für das südliche Stück eine Realisierungsperspektive vor 2030 nur dann ermöglicht, wenn vorher irgendwo Finanzierungsmittel übrig bleiben. Die Politik vor Ort und auch die IHK Schwaben in ihrer Stellungnahme zum BVWP hatten sich im Sinne der „Korridorwirkung“ für einen durchgehenden Ausbau von der A 96 bis zur A 7 eingesetzt. Im parlamentarischen Verfahren wurde die gesamte B 12 zwischen den beiden Autobahnen in den “Vordringlichen Bedarf” hochgestuft.
Aktueller Stand:
Für den nördlichen Abschnitt liegt inzwischen der Planfeststellungsbeschluss vor; dieser wird allerdings vom Bund Naturschutz beklagt. – Nähere Informationen zum Projekt aus Sicht der IHK Schwaben finden Sie hier sowie auf der offiziellen Projekt-Homepage des Staatlichen Bauamts Kempten hier.
Bundesstraße B 16: Unter einem Dutzend angemeldeter Ortsumfahrungen (OU) haben es die folgenden Projekte in den „vordringlichen Bedarf“ geschafft: OU Marktoberdorf/Bertholdshofen B 472, Nordumfahrung Kaufbeuren (Spange von der bisherigen B 16 zur B 12), OU Ichenhausen/Kötz (Variante Ost), OU Wattenweiler/Höselhurst, OU Pfaffenhausen, OU Hausen, OU Mindelheim, OU Höchstädt, OU Schwenningen/Tapfheim.
Aktueller Stand:
Der Status der einzelnen Teilprojekte an der B 16 ist höchst unterschiedlich: In Ichenhausen war die ursprünglich favorisierte West-Trasse im Juli 2014 vom Bund aus naturschutzfachlichen Gründen als nicht genehmigungsfähig verworfen worden. Für die Ost-Trasse wird noch um die Streckenführung gerungen; sie wird vor allem von den Landwirten abgelehnt. Die IHK-Regionalversammlung Günzburg hatte sich am 23.07.2014 dafür ausgesprochen, in jedem Fall eine Ortsumgehung Ichenhausen in den BVWP aufzunehmen, ggf. ersatzweise die Ost-Trasse.
In Höchstädt ist das Planfeststellungsverfahren für eine Nordumfahrung zwar angelaufen, aber wieder gestoppt worden. Sie wird vor allem von Landwirten massiv abgelehnt; hier sind Klagen zu erwarten. Eine überarbeitete Trasse wird erst nach einer Neufestlegung des Trinkwasserschutzgebiets geplant; erst dann wird das Planverfahren wieder aufgenommen. Damit ist voraussichtlich 2024 zu rechnen. In Schwenningen/Tapfheim, wo dann das letzte „offene“ Ausbaustück zwischen Günzburg (A 8) und Donauwörth (B 2) verbliebe, ist die genaue Trassenführung noch ungeklärt. Außerhalb des BVWP soll in den kommenden Jahren die “Südspange” Donauwörth (mit Anschluss an Airbus Helicopters) ausgebaut und die Donaubrücke erneuert werden. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nur im „weiteren Bedarf“ befinden sich unter anderem die Ortsumfahrungen Niederraunau bei Krumbach und Rieder bei Marktoberdorf.
Bundesstraße B 19: Der „Entlastungstunnel“ in Fischen und die anschließende OU Langenwang sind dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet, allerdings mit dem kritischen Nutzen-Kosten-Verhältnis von nur 1,0 für die Gesamtstrecke Sonthofen–Oberstdorf. Die Politik vor Ort setzt jedoch darauf, dass sich vor allem der Tunnel in Fischen angesichts hoher Belastungsspitzen vor allem im (tages-)touristischen Verkehr noch vor 2030 verwirklichen lässt. Auch die IHK hält dies im Sinne des „Korridorgedankens“ für erforderlich.
Bundesstraße B 25: Die OU Dinkelsbühl, außerhalb Schwabens, aber Teil einer wichtigen Achse aus dem Wirtschaftsraum Nordschwaben zur A 7, steht im „Vordringlichen Bedarf“, ebenfalls die OU Möttingen östlich von Nördlingen.
Bundesstraße B 29: Eine großteils neu trassierte dreispurige „B 29 neu“ zwischen Nördlingen und der A 7 steht im „Vordringlichen Bedarf“.
Aktueller Stand:
Das Landratsamt Ostalbkreis (Aalen) betreibt ein Trassenfindungsverfahren (Sommer 2023).
Bundesstraße 31: Eine vierspurige Erweiterung von der Anschlussstelle A 96 (AS Sigmarszell) bei Lindau bis zur Landesgrenze (Staatsstraße St 2375) zählt zum „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. Allerdings befindet sich der westlich angrenzende Abschnitt bis Friedrichshafen überhaupt nicht im BVWP, nicht einmal im „Weiteren Bedarf“. Er war vom Land Baden-Württemberg nicht angemeldet worden. Weiter westlich, zwischen Friedrichshafen und Überlingen, zählen einige Abschnitte zum „Vordinglichen Bedarf“ oder sind sogar „fest disponiert“.
Bundesstraße 32: Die Ortsumfahrung Opfenbach gehört zum „Vordringlichen Bedarf“. Die Ortsumfahrung Auers/Riedhirsch ist gegenüber dem Entwurf vom „Weiteren Bedarf“ nunmehr zum „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ aufgestuft worden, so dass eine gewisse Realisierungschance vor 2030 besteht.
Bundesstraße B 300: Die OU Diedorf befindet sich im „Vordringlichen Bedarf“, die OU Gessertshausen wurde gegenüber dem BVWP 2003 abgestuft zum „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“. Dies gilt auch für die OU Friedberg (Seitenast der „Osttangente Augsburg“), OU Heimertingen und den Abschnitt Aichach–Kühbach. Fast alle weiteren Ortsumfahrungen zwischen Memmingen und Augsburg, einschließlich der Südumfahrung Krumbach (B 16/B 300) sind lediglich dem „Weiteren Bedarf“ zugeordnet und damit ohne absehbare Realisierungsperspektive. Nur für die Ortsumgehung Babenhausen ist gegenüber dem Entwurf noch das „Planungsrecht“ erteilt worden.
Bundesstraße B 312: Die Ortsumfahrungen auf zwischen Ringschnait und Edenbachen auf der wichtigen Achse zwischen Biberach/Riß und Memmingen (Autobahn A 7) sind zum „Vordringlichen Bedarf“ aufgestuft worden. Hierfür hatten sich die IHKs Schwaben und Ulm mit einer gemeinsamen Positionierung ihrer Verkehrsausschüsse (Oktober 2015) und in ihren Stellungnahmen gegenüber dem Bund eingesetzt. Im ersten Entwurf hatte die Strecke noch zum „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ gezählt.
Bundesstraße B 466: Die umstrittene Süd-Umfahrung Nördlingen (Spange zwischen der B 466 aus Richtung Neresheim zur B 25) steht mit einem ungewöhnlich hohen Nutzen-Kosten-Verhältnis (>10) im „Vordringlichen Bedarf“. Die Ortsumfahrung Oettingen hingegen ist nur zum „Weiteren Bedarf“ eingeordnet.