Fördersituation

Förderung für Elektromobilität

Es gibt verschiedene Förderprogramme zur finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von Batterieelektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen und entsprechender Ladeinfrastruktur. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Förderprogramme und Informationen zu Förderbedingungen sowie den Ansprechpartnern.

Förderprogramme des Bundes

KfW-Kredite

Die KfW bietet aktuell verschiedene Fördermöglichkeiten an, die bei der Umrüstung des Fuhrparks auf batteriebetriebene Fahrzeuge unterstützen sollen.
“Mit einer Finanzierung aus der Klimaschutz­offensive für Unternehmen fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen. Dazu gehören auch Investitionen in Elektro­mobilität, wenn zum Beispiel Strom­erzeugung, Lade­infrastruktur und Fahrzeug­anschaffung im Paket umgesetzt werden. Gefördert werden Unternehmen jeder Größe.” (Webseite der KfW)
  • KfW-Kredit – Klimaschutzoffensive für Unternehmen
  • KfW-Kredit – Investitionskredit nachhaltige Mobilität
Details dazu können Sie auf der Themen-Webseite der KfW finden: Förderung von E-Mobilität | KfW

Steuerersparnisse

Wer sich ein Elektrofahrzeug anschafft, ist für 10 Jahre von der KfZ-Steuer befreit. Danach wird das Fahrzeug mit 50 % der eigentlichen KfZ-Steuer besteuert.
Wird ein Dienstwagen mit einem emissions­armen Antrieb privat genutzt, müssen nur 0,25 Prozent statt wie beim Verbrenner 1 Prozent des Brutto­listenpreises als geldwertem Vorteil versteuert werden. Die Steuerersparnis gilt unter der Voraussetzung, dass der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bei höchstens 70.000 Euro liegt.
Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 Euro, muss das Fahrzeug mit emissionsarmen Antrieb mit monatlich 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden.
Bei Plug-in-Hybriden gilt eine Besteuerung von 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises. Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass die Batterie des Hybridfahrzeugs eine Mindestreichweite von 60 km oder höchstens 50 Gramm CO2-Emissionen pro Kilometer.
Diese Sonderbedingung wird voraussichtlich 2030 auslaufen.

Förderprogramme des Freistaats Bayern

Der Freistaat fördern mit verschiedenen Förderprogrammen den Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Mit der Förderung sollen Anreize zur Elektrifizierung der Fahrzeugflotten geschaffen werden. Die folgenden Förderprogramme gibt es.
  • Förderprogramm “Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge 2.0”
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für den E-Straßengüterverkehr in Bayern
  • Nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern
Einen Überblick über laufende Förderungen, aktuelle Fristen und offene Förderaufrufe zu Ladeinfrastruktur in Bayern finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums: Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern - Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern

Die Kompetenzstelle Elektromobilität ist zentraler Ansprechpartner in Bayern für Kommunen, Unternehmen und staatliche Stellen für aktuelle Herausforderungen der Elektromobilität. Dort finden Sie gebündelte Informationen, aktuelle Förderaufrufe und Termine für Beratungsveranstaltungen und Sprechstunden.