Flächennutzung in Bayern

Flächennutzung

Die öffentliche Diskussion um die Flächennutzung auf Kosten der Landwirtschaft und Natur wird leidenschaftlich geführt. Fläche ist jedoch nicht nur unverzichtbare Grundlage für den Naturhaushalt, sondern auch für Wohnraum und wirtschaftliche Aktivitäten. Ein verantwortungsvoller und effizienter Umgang mit der Ressource Fläche ist selbstredend, schon allein aus ökonomischen Gründen. Und so zeigt auch der Blick in die Statistik zeigt, dass die Wirtschaft – entgegen weitläufiger Darstellungen – kein Flächenverschwender ist.

Wie wird die Fläche in Bayern derzeit genutzt?

“Boden” wird für viele Funktionen genutzt. So sind in der Gesamtbetrachtung derzeit ###88 Prozent der Gebietsfläche Wälder, Vegetation, Gewässer oder landwirtschaftliche Flächen. Lediglich ###ein Prozent der Fläche wird von Gewerbe und Industrie sowie Handel und Dienstleistung genutzt. Das bedeutet: Alle bayerischen Gewerbestandorte inklusive Handel und Industrie nehmen nur etwas mehr als die Fläche der Städte Augsburg, München und Nürnberg ein.

Was versteht man unter Flächenverbrauch?

Im Fokus der Öffentlichkeit steht aktuell der sogenannte "Flächenverbrauch". Dieser wird als tägliche Veränderung der Siedlungs- und Verkehrsflächen definiert. Diese umfasst neben Flächen durch Häuser, Straßen oder Schienen auch Gärten, Parks, Campingplätze, Sport- und Freizeitflächen sowie Friedhöfe. Deshalb ist der "Flächenverbrauch" nicht mit Versiegelung - das heißt Überbauung, Betonierung, Asphaltierung und so weiter - gleich zu setzen.

Wie hoch ist der Flächenverbrauch in Bayerisch-Schwaben?

Laut dem Landesamt lag dieser statistische Wert in Bayern im Jahr 2022 bei ###12 Hektar pro Tag.
##Wie gliedert sich das auf:
  • Die Schaffung von Wohnraum ein größerer Treiber des Flächenverbrauchs als die Entwicklung von Wirtschaftsflächen. So wurden zwischen 2011 und 2015 zusätzliche Flächen insbesondere für Erholungsräume (+ 3,0 Prozent) und für Wohnraum (+ 2,7 Prozent) herangezogen. Demgegenüber wurden für Gewerbe und Verkehr lediglich 0,7 Prozent bzw. 0,6 Prozent zusätzlich beansprucht. Dies zeigt, dass insbesondere das Bevölkerungswachstum für eine intensivere Flächennutzung verantwortlich ist.
  • Um Wirtschaftswachstum zu ermöglichen, sind Zuwächse an Flächen für Gewerbe und Industrie unvermeidlich. Diese fielen in den vergangenen Jahren jedoch gering aus, besonders im Verhältnis zur stetig steigenden Wirtschaftsleistung und Zahl der Beschäftigten. Die Produktivität je Hektar Gewerbefläche steigt demnach kontinuierlich. ####
Flächennutzung Schwaben

Gibt es eine Obergrenze für den Flächenverbrauch?

Derzeit gibt es keine verpflichtenden Grenze für den Flächenverbrauch in Bayern. Die Staatsregierung hat jedoch eine Flächenverbrauchsrichtgröße im Landesplanungsgesetz festgeschrieben. Bis spätestens 2030 sollen maximal fünf Hektar pro Tag neu in Anspruch genommen werden.
Mit diesem Richtwert werden gewisse Entscheidungsspielräume und Flexibilität ermöglicht. So kann auch künftig auf lokale und regionale Bedarfe individuell reagiert werden. Das ist wichtig, weil sich die Dynamik in den Regionen – zum Beispiel zwischen Stadt und Land oder Wachstumsräumen und stagnierenden Gebieten – unterscheidet. Eine starre Obergrenze würde die Konkurrenz zwischen verschiedenen Nutzungen, wie Freizeit, Wirtschaft, Verkehr und Wohnen befördern. Dabei bedingen diese sich teilweise gegenseitig. So ist zum Beispiel ein Haus ohne Anschluss ans Straßennetz wenig wert. Entsprechend wird ohne ausreichende Flächen auch das Thema „bezahlbarer“ Wohnraum nicht zu lösen sein.

Forderungen der bayerischen IHKs zum Flächenverbrauch

Ressourcenschonende Flächennutzung durch die Wirtschaft anerkennen

Während die Wirtschaftsleistung und die Zahl der Beschäftigten bisher konstant gewachsen sind, war die Neuausweisung von Gewerbeflächen in den letzten Jahren nur minimal. Dies hat zur Folge, dass die Produktivität je Hektar Gewerbefläche kontinuierlich steigt und Unternehmen somit den effizientesten Umgang mit der Ressource Fläche aufweisen. Dies muss von Politik und Bürgern deutlich stärker anerkannt werden.

Keine quantitativen Obergrenzen für Flächenausweisungen einführen

Der sorgsame Umgang mit Grund und Boden ist richtig und wichtig. Aber eine rein quantitative Obergrenze für die Neuinanspruchnahme von Flächen ist in Anbetracht von angestrebtem Wirtschaftswachstum und Zuzug nicht zielführend. Angesichts der Komplexität des Themas greift sie viel zu kurz. Eine künstlich konstruierte Obergrenzen mit einer willkürlichen Hektar-Begrenzung pro Tag sind somit kein geeignetes Instrumentarium, um eine nachhaltigere Flächeninanspruchnahme zu erreichen. Bayern benötigt keine Gesetze, die in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen und somit die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung beschränken.

Planungshoheit der Kommunen wahren

Die kommunale Selbstverwaltung bezüglich der Bebaubarkeit des Gemeindegebiets darf nicht starr beschnitten werden. Eine gesetzliche Begrenzung auf festgelegte Flächengrößen würde vielfach zu einem faktischen Stillstand kommunaler Planung führen. Dies hätte verheerende Folgen für die Wirtschaft Bayerns, gerade in der derzeitigen schwierigen wirtschaftlichen Lage. Kommunen müssen auch weiterhin die Kompetenzen haben, auf Standortanfragen und insbesondere Erweiterungsabsichten von Unternehmen vor Ort flexibel reagieren und bedarfsgerechte Gewerbeflächen ausweisen zu können.

Gewerbeflächen vorhalten, um Planungssicherheit für Unternehmen zu schaffen

Die bayerischen Unternehmen brauchen Entwicklungsmöglichkeiten an den bestehenden Standorten in ausreichender Größe und Qualität, denn Standortverlagerungen sind nicht der richtige und auch nicht der flächenschonende Weg. Das Sicherstellen von Planungssicherheit und die Wertschätzung des Gewerbes sind elementar, damit kein Rückgang unternehmerischer Investitionen oder Betriebsverlagerungen nach außerhalb von Bayern erfolgen.

Bezahlbaren Wohnraum bereitstellen

Die bayerischen Unternehmen suchen händeringend Fachkräfte, die wiederum auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Daher muss auch dringend ein ausreichendes Angebot an Wohnbauflächen bereitgestellt werden. Die Mobilisierung von Bauland muss dabei im Vordergrund stehen, bevor nachfragesteigernde Maßnahmen, z. B. staatliche Programme zur Wohnbauförderung wie das Baukindergeld, entwickelt werden.

Städtebauliche Funktionstrennung wahren, wo Konflikte drohen

Potenziale der Innenentwicklung müssen ausgeschöpft werden, allerdings muss die städtebauliche Funktionstrennung aufrechterhalten werden, wenn Nutzungskonflikte entstehen. Heranrückende Wohnbebauung und emissionsschutzrechtliche Konflikte in Misch- und Urbanen Gebieten dürfen nicht zur Verdrängung des Gewerbes führen.
Die Nachverdichtungspotenziale, Baulücken und Brachflächen werden aber bei Weitem nicht ausreichen, um das prognostizierte Wachstum in Bayern und den Zuzug befriedigen zu können.

Lockerung des Anbindegebots im LEP verankern

Für verkehrs- und emissionsintensive Unternehmen muss auch eine Flächenentwicklung in weniger integrierten Lagen möglich sein, wo die Belange der Wohnbevölkerung weniger tangiert sind. Daher ist die Lockerung des Anbindegebots für
das „klassische“ Gewerbe unbedingt beizubehalten und fest im LEP zu verankern. Einzelhandelsvorhaben sind von der Lockerung des Anbindegebots auszuschließen, um die gewachsenen Versorgungsstrukturen in den Städten und Gemeinden nicht zu gefährden.

Ausgeprägtes Anreizsystem für interkommunale Kooperationen schaffen

Das bislang zu wenig genutzte Potenzial für Flächeneinsparungen durch interkommunale Kooperationen muss gehoben werden. Ideal wäre ein interkommunal abgestimmtes Flächenmanagement, das sich durch eine aktive, bedarfsorientierte
und strategische Steuerung der Flächennutzung auszeichnet, die auch die Nutzer der Flächen (Einwohner, Unternehmen, Planer etc.) einbezieht. Denn die Voraussetzung für eine vorausschauende Planung ist, dass sich die Kommunen nicht als „Inseln“ betrachten und gemeinsam mit den Nachbargemeinden in Funktionsräumen denken. Wirtschaft, Gesellschaft und Kommunen benötigen dafür ein ausgeprägtes staatliches Anreizsystem für interkommunale Kooperationen bei Wohnbau- und Gewerbeflächen – auch abseits bestehender Förderbereiche.