Standortsicherung

Anhörungsverfahren zur Bauleitplanung

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” aufgefordert, zu den Belangen der Gesamtwirtschaft bei öffentlichen Bauleitplanungen Stellung zu nehmen. Denn eine Änderung des Bebauungsplans kann die Standortbedingungen eines Betriebes unter Umständen erheblich beeinflussen. Melden Sie sich daher bei Ihrer IHK, wenn Sie als Mitgliedsbetrieb durch Planungen berührt sind. Dies gilt ebenso für Planungsvorhaben im Verkehrsbereich, wie zum Beispiel Straßen-, Bahn- und Flughafenprojekte.
Wir empfehlen Unternehmen sich regelmäßig über die Aktivitäten der Gemeinde im Bereich der Bauleitplanung zu informieren. Alle Informationen finden Sie in den amtlichen Bekanntmachungen Ihrer Gemeinde, welche auch auf der Webseite publiziert werden. Dort wird die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplanverfahren angekündigt und die Frist genannt, in der jedermann Bedenken gegen die Planung einreichen kann. Befürchten Sie als Unternehmer Nachteile aus der Planung, die zum Beispiel das Betriebsgelände oder Areale in der Nachbarschaft betreffen, empfehlen wir Ihnen auch selbst eine fristgerechte schriftliche Stellungnahme gegenüber der Gemeinde abzugeben. Die IHK Schwaben steht hierbei gerne unterstützend zur Seite.
Nachteile können insbesondere dann entstehen, wenn Wohngebiete an Gewerbe- oder Industriegebiete heranrücken. Nutzungskonflikte sind dann oft vorprogrammiert, was in vielen Fällen von den Betrieben unterschätzt wird. Kommt es nach Realisierung der Planung zum Beispiel aufgrund von Lärmimmissionen zu Anwohnerbeschwerden, kann dies zu existenziellen Einschränkungen des Betriebes führen. Konsequenzen für Betriebe sind insbesondere dann zu befürchten, wenn die maßgeblichen Lärmimmissionsrichtwerte an der neuen Wohnbebauung überschritten werden: In solchen Fällen sind nicht nur die Entwicklungsmöglichkeiten (zum Beispiel für Betriebserweiterungen) stark eingeschränkt, sondern den Betrieb können auch direkte Anordnungen wie die Einschränkung der Betriebszeit oder die Untersagung einer frühmorgendlichen Anlieferung treffen. Hier finden Sie eine Einführung in die Themen der Standortsicherung:
Um einen Bebauungsplan nach Verabschiedung noch anfechten zu können, kann ein Unternehmen innerhalb eines Jahres einen Antrag auf Normenkontrolle stellen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das Unternehmen bereits während der Offenlage fristgerecht Einwände vorgebracht hat. Dies gilt selbst für den Fall, dass ein Bebauungsplan offensichtlich formelle Fehler aufweist.