Sachkundeprüfung
Zertifizierter Verwalter nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz vom 16. Oktober 2020 wird festgelegt, dass künftig Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen einen zertifizierten WEG-Verwalter bestellen können. Die genauen Hintergründe und damit einhergehenden Richtlinien wurden am 16. Dezember 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Zertifizierung ist nur für diejenigen relevant, die mit der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften mit Wohnungs- bzw. Teileigentum betraut sind. Für die Betreuung reiner Mietobjekte gilt diese Gesetzesregelung nicht.
Allerdings ist die Zertifizierung keine Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO. Auch ohne diese können Verwalter also ihrer Tätigkeit grundsätzlich nachgehen, wenn die Wohnungseigentümer keine Zertifizierung verlangen.
Doch auch im Falle, dass die Wohnungseigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen, gibt es eine Ausnahmeregelung: Laut § 19 Abs. 2 WEG liegt auch ohne zertifizierten Verwalter eine ordnungsgemäße Verwaltung vor, wenn weniger als neun Sondereigentumsrechte bestehen, wenn ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wurde und wenn weniger als ein Drittel der Wohnungseigentümer die Bestellung eines zertifizierten Verwalters verlangen. Damit die Ausnahmeregelung greift, müssen alle der drei aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein.
Verwalter, die bereits vor dem 1. Dezember 2020 bestellt wurden, gelten noch bis zum 1. Juni 2024 gegenüber den Wohnungseigentümern dieser Gemeinschaft als zertifizierte Verwalter.
Die in § 34c Abs. 2a GewO vorgeschriebene Weiterbildungspflicht wird hiervon nicht tangiert und bleibt unberührt weiterhin bestehen. Auch zertifizierte Verwalter unterliegen der Weiterbildungspflicht in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Kalenderjahren.
Anmeldeformular
Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 42 KB).
Aufbau und Ablauf der Prüfung
Das Merkblatt zur Prüfung finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 136 KB).
Lehrgangsträger/Prüfungsvorbereitung
Informationen zu entsprechenden Lehrgangsangeboten/Prüfungsvorbereitungen finden Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)
Rechtsgrundlagen
Die einschlägige Prüfungsordnung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz Sie hier. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB)
Den Rahmenstoffplan finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 798 KB).
Die allgemeine Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 240 KB).
Prüfungstermine
Jahr 2024
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Schriftliche Prüfung
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Mündliche Prüfung in der
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Anmeldeschluss
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Status
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1. Prüfung
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09.01.2024
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4. Kalenderwoche
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08.12.2023
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ausgebucht
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2. Prüfung
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06.02.2024
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8. Kalenderwoche
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05.01.2024
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ausgebucht
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3. Prüfung
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05.03.2024
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12. Kalenderwoche
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02.02.2024
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ausgebucht
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4. Prüfung
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23.04.2024
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19. Kalenderwoche
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22.03.2024
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ausgebucht
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5. Prüfung
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02.05.2024
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20. Kalenderwoche
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27.03.2024
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ausgebucht
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6. Prüfung
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18.06.2024
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28. Kalenderwoche
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17.05.2024
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ausgebucht
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7. Prüfung
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02.07.2024
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29. Kalenderwoche
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31.05.2024
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ausgebucht
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8. Prüfung
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10.09.2024
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39. Kalenderwoche
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19.07.2024
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ausgebucht
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9. Prüfung
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01.10.2024
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42. Kalenderwoche
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30.08.2024
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10. Prüfung
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05.11.2024
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47. Kalenderwoche
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04.10.2024
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Der schriftliche Prüfungsteil kann sowohl elektronisch als auch in Papierform durchgeführt werden; die Entscheidung obliegt der IHK Schwaben und kann unter bestimmten Umständen kurzfristig getroffen werden.
Als Prüfungsort ist grundsätzlich Augsburg vorgesehen. Wir behalten uns jedoch vor - bei entsprechender Anzahl an Prüfungsbewerbern - die Prüfung auch an einem anderen Ort unseres Kammerbezirkes durchzuführen.
Bitte beachten Sie, dass es pro Prüfungslauf nur eine begrenzte Anzahl verfügbarer Plätze gibt.
Auf terminliche Sonderwünsche können wir aus organisatorischen Gründen keine Rücksicht nehmen.
Sie möchten sich aktiv für die Stärkung der regionalen Wirtschaft und der Qualität der Weiterbildung engagieren?
Dann sind Sie bei uns als ehrenamtlicher Prüfer genau richtig – denn wir suchen Sie als Prüfer für die “Sachkundeprüfung zertifizierter Verwalter”!
Folgende Ausbildungen bzw. Abschlüsse sind u. a. Voraussetzung für die Prüfertätigkeit:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Immobilienkauffrau oder zum Immobilienkaufmann, zur Kauffrau oder zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft,
- einen anerkannten Abschluss Geprüfter Immobilienfachwirt/Geprüfte Immobilienfachwirtin,
- einen Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt,
- die Befähigung zum Richteramt.
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Prüfungsgebühren
Prüfung | Prüfungsgebühr in Euro |
Gesamtprüfung (schriftlich und mündlich) |
270,00
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Mündliche Prüfung (Wiederholung)
|
130,00
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Ordnungsgemäßer Rücktritt vor Beginn der Gesamtprüfung |
50 % der Prüfungsgebühr
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Zweitschrift
(Prüfungszeugnis) |
30,00
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