IHK Schwaben

Wichtige Hinweise zur Sachkundeprüfung Geprüfte/r Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Diese Informationen erläutert Ihnen die Prüfung zum/zur Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK. Diese sollen Ihnen helfen, sich auf Ihre Prüfung einzustellen und dazu beitragen, dass Sie sich sicher fühlen, weil Sie wissen, was Sie erwartet.

Was wird bei der Prüfung zum/zur Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK geprüft?

Inhalte und Anforderungen der Prüfung ergeben sich aus der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV).

Schriftlicher Teil der Prüfung zum/zur Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Die schriftliche Prüfungsteil findet überwiegend nach dem Multiple Choice-Prinzip statt. Alle Prüfungsteilnehmer müssen die gleichen Aufgaben lösen. Da sich die Aufgaben bei jeder Prüfung ändern, bringt es wenig, wenn Sie einzelne Aufgabenlösungen „pauken“. Für die Prüfungsvorbereitung ist es wichtig, evtl. vorhandene Lücken aufzuspüren und durch ergänzendes Lernen zu schließen.

Wie läuft die Prüfung zum/zur Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK ab?

Die schriftliche Prüfung dauert je nach Umfang der gewählten Sparten bis zu 165 Minuten und findet überwiegend nach dem Single-Choice, Multiple Choice-Prinzip und Berechnungen etc. statt. Bei Multiple-Choice-Aufgaben gilt das „Alles oder nichts Prinzip“ D.h., nur dann, wenn ein Prüfungsteilnehmer alle richtigen Antwortalternativen vollständig ankreuzt, wird die Aufgabe mit einem Punkt bewertet. Die maximale Gesamtpunktzahl der Lösungen beträgt 20 bzw. 30 Punkte.
Zu jeder gebundenen Aufgabe (programmierten Aufgabe) sind mehrere Lösungsmöglichkeiten vorgegeben. In der Lösungsschablone sind Einfachauswahlaufgaben (Single Choice) mit einem Kreis, Mehrfachauswahlaufgaben (Multiple Choice, maximal 50 % der Antwortalternativen sind richtig) mit einem Rechteck gekennzeichnet.
Alle Sachgebiete/geprüften Bereiche (Allgemeiner Teil "Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten", "Investmentfonds", "Geschlossene Fonds", "Sonstige Vermögensanlagen") werden gesondert bewertet und müssen damit mit jeweils 50 Prozent bestanden werden.
Bitte bringen Sie die Einladung unbedingt zur Prüfung mit!
Je nach Anmeldung zur Prüfung (Einzelprüfung im Kat.1 oder Kat. 2 oder Kat. 3 bzw. alle drei Prüfungsteile) ergibt sich folgender Prüfungsablauf:
Allgemeiner Teil (Kenntnisse zu Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten) 20 Aufgaben 30 Minuten 08.30 – 09.00 Uhr
Teilprüfung (Kategorie 1): „Offene Investmentvermögen“ 30 Aufgaben 45 Minuten 09.00 – 09.45 Uhr
Teilprüfung (Kategorie 2): „Geschlossene Investmentvermögen“ 30 Aufgaben 45 Minuten 10.05 – 10.50 Uhr
Teilprüfung (Kategorie 3) „Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des VermAnlG)“ 30 Aufgaben 45 Minuten 10.50 – 11.35 Uhr
Der allgemeine Teil muss unabhängig von der Wahl des Prüfungsteils immer mit abgelegt werden.
Bei einer Erweiterung einer bereits abgelegten Teilprüfung, muss der allgemeine Teil in der der schriftlichen Prüfung erneut abgelegt werden. Eine Anerkennung des allgemeinen Teils ist nicht möglich.
Als Hilfsmittel dürfen Notizpapier (das abgegeben werden muss) und ein nicht programmierbarer Taschenrechner benutzt werden. Elektronische Kommunikationsmittel wie Handy oder Laptop sind auszuschalten und dürfen nicht benutzt werden.

Praktischer Teil der Prüfung zum/zur Geprüften Finanzanlagenfachmann/-frau IHK

Im praktischen Prüfungsteil werden Praxisfälle behandelt. Dazu erhalten Sie von Ihrem Prüfungsausschuss eine Fallvorgabe, zu der Sie im Rollenspiel mit Ihrem „Kunden“ ein Gespräch führen. Zur Vorbereitung auf das Beratungsgespräch haben Sie 20 Minuten Zeit. Dabei sollen Sie Ihre Verkaufs- und Beratungsunterlagen benutzen. Die vorgegebene Prüfungszeit (20 Minuten) führt dazu, dass in der Regel ein Ausschnitt aus einem Beratungsgespräch ablaufen wird.
Der praktische Prüfungsteil wird in der Regel am gleichen Tag nach dem schriftlichen Prüfungsteil durchgeführt. Falls Sie dabei ein netzunabhängiges Notebook als Hilfsmittel einsetzen wollen, weisen Sie bitte darauf hin, wenn Sie Ihre Fallvorgabe entgegennehmen.
Beachten Sie, dass die Qualität Ihrer Beratung und nicht die Qualität Ihrer Beratungssoftware bewertet wird. Eine zeitliche Verschiebung oder ein Neueinstieg in ein bereits begonnenes Prüfungsgespräch wegen technischer Schwierigkeiten ist nicht möglich.

Was gibt es sonst noch zu beachten?

Sie erhalten nach Abschluss des schriftlichen Prüfungsteils eine Mitteilung über Ihr vorläufiges Prüfungsergebnis. Bitte bringen Sie diese Mitteilung zu Ihrem praktischen Prüfungsteil mit.
Für das im praktischen Prüfungsteil vorgesehene Gespräch sollten Sie geeignete Verkaufs- und Beratungsunterlagen mitbringen.
Wie auch bei anderen Prüfungen gilt:
  • liegt der Prüfung eine verbindliche Prüfungsordnung zugrunde, die Sie jederzeit einsehen können.
  • müssen Sie bei der Prüfung selbstständig arbeiten.
  • können Sie nach Prüfungsbeginn nur aus einem wichtigen Grund zurücktreten, der von der IHK anerkannt werden muss; dann gilt die Prüfung als nicht abgelegt, im anderen Fall als nicht bestanden.
  • wird zu Prüfungsbeginn die Legitimation geprüft. Bringen Sie deshalb bitte zum Prüfungstermin das Einladungsschreiben und Ihren Personalausweis/Reisepass mit und halten Sie diese Unterlagen zum Prüfungsbeginn bereit.