IHK Schwaben

In der Weiterbildungsprüfung an der IHK Schwaben

Wie läuft eine Prüfung im Detail ab?

Den Ablauf ihrer speziell gewählten Weiterbildungsprüfung entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Profil in „Weiterbildungsprofile A-Z“.

Was muss bzw. darf ich zur Prüfung mitbringen?

Zur Prüfung ist bitte zwingend zum einen das Einladungsschreiben und zum anderen ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass - bitte keinen Führerschein oder dergleichen) mitzubringen. Im Weiteren sind die für Ihre Prüfung zugelassenen Hilfsmittel mitzubringen. Die für Ihre Prüfung zugelassenen Hilfsmittel entnehmen Sie bitte ihrem Einladungsschreiben oder dieser Seite (LINK). Essen und Trinken ist während der Prüfung gestattet. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie hierdurch Ihre Nachbarn bei der Prüfung nicht stören. Ebenfalls müssen alle Verpackungsmaterialien oder Flaschen entsprechend nach der Prüfung entsorgt werden.

Ist das Mitführen meines Handys oder meiner Smart-Watch in der Prüfung erlaubt?

Das in einer Tasche mitbringen von Handys oder Smart-Watch zur Prüfung ist gestattet. Bitte beachten Sie jedoch, dass das Mitführen (am Körper tragen) von Handys oder Smart-Watch während der Prüfung einer Täuschungshandlung gleichgestellt wird, dass wiederum zum Nichtbestehen der besagten Prüfung führt und somit die Vergabe von 0 Punkten. Sollten Sie ein Handy oder eine Smart-Watch am Prüfungstag mit sich führen, dann achten Sie darauf, dass diese Geräte sich während der kompletten Prüfungszeit in einer Tasche oder dergleichen befinden.
Die Geräte müssen während der kompletten Prüfungszeit abgeschaltet sein.

Darf ich das Internet in der Prüfung nutzen?

Es darf während der kompletten Prüfungszeit keine Verbindung mit dem Internet aufgebaut werden (bzw. bestehen). Ebenfalls sind evtl. Hotspots oder Netzwerke während dieser Zeit untersagt. Wird dies von einem Prüfling missachtet, kommt dies einem Täuschungsversuch gleich und wird somit entsprechend behandelt.

Welche Hilfsmittel sind in der Prüfung zugelassen?

Bei den einzelnen Weiterbildungsprüfungen kann es Abweichungen bei den zugelassenen Hilfsmitteln geben. Die für Ihre Prüfung zugelassenen Hilfsmittel entnehmen Sie bitte Ihrem Einladungsschreiben oder dieser Seite (LINK).

Wie gehe ich bei der Bearbeitung meiner Prüfung vor?

Das generelle Vorgehen zur Bearbeitung Ihrer Prüfung bleibt letztendlich Ihnen überlassen. Die IHK Schwaben kann an dieser Stelle lediglich aus Erfahrungswerten berichten. Vermehrt kommt es vor, dass Prüflinge die Aufgabenstellungen in der Prüfung nicht sorgfältig oder nicht bis zum Ende lesen. Wir möchten Ihnen hiermit raten, die Aufgabenstellungen in Ruhe und komplett vor der Bearbeitung dieser durchzulesen. Im Weiteren ist auf die einzelnen Anforderungsstufen (z. B. beschreiben Sie, nennen Sie usw.) zu achten. Sollte eine Aufgabe zur Lösung dieser erfordern, dass man als Prüfling etwas erklären oder beschreiben soll, dann reichen reine Aufzählungen zur Lösung der Aufgabe nicht aus.

Was ist eine „mündliche Ergänzungsprüfung“?

Bei vielen Weiterbildungsprüfungen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, nicht bestandene schriftliche Prüfungsleistungen (weniger als 50 Punkte) durch eine mündliche Ergänzungsprüfung zu verbessern und somit evtl. schlussendlich noch zu bestehen. Die Voraussetzungen und ob eine generelle Möglichkeit hierzu besteht, können Sie Ihrer entsprechenden Weiterbildungsverordnung entnehmen (vgl. Weiterbildungsprüfungen A-Z). In der Ergänzungsprüfung werden dann generelle Fragen zum entsprechend nicht bestandenen Prüfungsfach gestellt. Eine Eingrenzung auf die in der schriftlichen Prüfung nicht korrekt gelösten Aufgabestellungen erfolgt nicht. Die Fragestellungen können sich aus dem kompletten Bereich des Prüfungsfaches innerhalb des Rahmenstofflehrplans bewegen. Das Mitbringen von Hilfsmitteln ist nicht notwendig und auch nicht zugelassen.

Was ist eine Präsentation?

Die Aufgabe des Prüfungsteilnehmers besteht darin, eine Aufgabenstellung, ein Projekt und/ oder einen betrieblichen Arbeitsprozess in einem freien Vortrag anschaulich und fachlich richtig vor dem Prüfungsausschuss darzustellen. Die Bewertung bezieht sich vorwiegend auf die fachliche Richtigkeit, berücksichtigt allerdings auch kommunikative Aspekte wie Verständlichkeit, Anschaulichkeit, Flüssigkeit der Darstellung, ggf. den Medieneinsatz.

Was ist ein Fachgespräch?

Das Fachgespräch ist dadurch gekennzeichnet, dass über fachliche Fragen, Arbeitsaufgaben, betriebliche Prozesse, Arbeitsplanungen etc. gesprochen wird. Beide Partner des Gesprächs (Prüfer, Prüfungsteilnehmer) haben einen gleichwertigen oder zugunsten des Prüfungsteilnehmers höheren Gesprächsanteil. Bei den thematisierten Arbeitsaufgaben und Projekten kann es sich um einen betrieblichen Auftrag handeln oder um eine Aufgabenstellung, die dem Prüfungsteilnehmer kurz vor der Prüfung vorgelegt wurde. Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt auf der Basis der fachlichen Richtigkeit der Aussagen und des Verständnisses für Zusammenhänge.

Was ist eine Projektarbeit?

Projektarbeiten sind schriftlich und eigenständig, in einem bestimmten Zeitraum, verfasste Arbeiten eines Prüflings. Hierzu werden im Vorfeld Themenvorschläge durch den Prüfling beim Prüfungsausschuss eingereicht; der wiederum entscheidet ob das gewählte Thema bearbeitet werden kann, oder ob es eines neuen Themas bedarf. In der Projektarbeit hat der Prüfling nachzuweisen, dass er komplexe, praxisorientierte Aufgabenstellungen und Problemstellungen erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Hierzu ist auch eine entsprechende Auseinandersetzung mit der, für das gewählte Thema relevanten Fachliteratur, erforderlich. Somit sollen alle schriftlichen Ausführungen auf einer entsprechenden fachlichen Grundlage basieren.
Weitere notwendige Detailinformationen entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Profil unter “Weiterbildungsprofile A-Z”.

Wie kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Teilnehmer an einer Weiterbildungsprüfung können nach § 21 Prüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen (PO) nach einer erfolgten Anmeldung vor Beginn der Prüfung durch eine schriftliche Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt die Prüfung als nicht abgelegt. Sollte erst am Prüfungstag ein Rücktritt eines Prüflings eingehen, müssen hierzu wiederum wichtige Gründe vorliegen. Liegen diese wiederum nicht vor, so wird die Prüfung nach § 21 Abs. 3 PO mit „ungenügend“ (= 0 Punkte) bewertet. Ein wichtiger Grund liegt wiederum durch eine Erkrankung vor. Diese ist jedoch unverzüglich anzuzeigen und durch einen Facharzt zu bestätigen. Dieser Nachweis muss wiederum nach § 21 Abs. 4 PO innerhalb von drei Tagen der IHK Schwaben vorliegen. Bitte beachten Sie hierzu auch die anfallenden Rücktrittsgebühren lt. Gebührenordnung der IHK Schwaben.

Was ist zu tun, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie während einer Prüfung krank werden, benötigen wir eine umgehende Krankmeldung für den entsprechenden Prüfungstag von Ihnen. Die Erkrankung muss darüber hinaus für einen Abbruch einer Prüfung ausreichend sein. Ein bloßes Unbehagen reicht hierfür nicht aus. Hierbei ist wiederum auf den „wichtigen Grund“ des Rücktritts zu achten. Sollte beim Abbruch einer laufenden Prüfung kein wichtiger Grund vorliegen, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die somit versäumten Prüfungsleistungen können erst an einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden. Zum neuen Prüfungstermin fallen wiederum erneut Prüfungsgebühren an.