IHK Prüfer/in
Prüferabrechnung Online
Alle Ausbildungsprüferinnen und Ausbildungsprüfer der IHK Schwaben können über unser Online-Portal ihre Abrechnungen für den Prüfereinsatz einreichen. Wie das funktioniert, sehen Sie in den untenstehenden Videos.
Unsere neuen Prüfer erhalten die erstmaligen Zugangsdaten mit der Berufungsurkunde.
Hier geht es direkt zum Online-Portal.
1. Registrierung
2. Erstellen der Abrechnung
Lesen Sie im Nutzerhandbuch mehr Informationen.
Diese Anleitung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 293 KB) informiert Sie über den Projektantrag.
Infos und Rechtsbelehrung zur Prüferentschädigung
Für die Mitwirkung in den Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammer Schwaben, die nach dem Berufsbildungsgesetz ehrenamtlich ist, gewährt die IHK Schwaben eine Entschädigung für Zeitversäumnis, Fahrtkosten und bare Auslagen in sinngemäßer Anwendung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG).
Nach der zur Zeit geltenden Fassung des JVEG werden folgende Zahlungen geleistet:
Zeitversäumnis
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 € je Stunde entschädigt.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 € pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen.
Zeitversäumnis
Die Anwesenheitszeiten bei der Prüfung und die Zeit für die Hin- und Rückfahrt werden mit 7,00 € je Stunde entschädigt.
Die Entschädigung für Zeitversäumnis ist in der Regel gemäß § 3 Nr. 26 Satz 1 / § 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) in der jeweils gültigen Fassung bis zu einer Höhe von 3.000 € pro Jahr steuerfrei. Wird der steuerfreie Betrag überschritten, wird empfohlen, steuerrechtlichen Rat einzuholen.
Auch wenn Sie unterhalb des Freibetrags bleiben, sollten Sie die Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit bei der IHK in der Steuererklärung angeben. Der Grund: Bei der Steuerprüfung der IHKs werden von den Finanzämtern zum Teil Kontrollmitteilungen an die örtlichen Finanzämter der Prüfer*innen gesendet und die Angaben gegenüber den Finanzbehörden abgeglichen. Ein Schreiben des Wohnsitzfinanzamts kommt dann für die ehrenamtlichen Mitarbeiter unerwartet und hat große Enttäuschungen zur Folge, dass man sich ehrenamtlich engagiert und dafür Probleme mit der Steuer bekommt. Hat man den Steuerfreibetrag überschritten, drohen Nachforderungen des Finanzamtes.
Fahrtkosten
Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Vorlage eines Beleges die Auslagen erstattet.
Fahrtkosten
Für die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden bei Vorlage eines Beleges die Auslagen erstattet.
Bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges werden pro km 0,42 € vergütet. Mit dieser Vergütung sind sämtliche Kosten der Kraftfahrzeugbeschaffung, -haltung (einschl. Kaskoversicherung) sowie die Betriebskosten abgegolten. Es können nur die Fahrtkosten abgerechnet werden, die tatsächlich und zusätzlich durch die Mitwirkung im Prüfungsausschuss entstehen,
Verpflegungskosten
Da die IHK keine Tagesgelder gewähren kann, kann jede eingesetzte Prüferin, jeder eingesetzte Prüfer, sofern am Prüfort keine Verpflegung zentral durch die IHK Schwaben bereitgestellt wird, über die Prüferabrechnung die tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten mit Beleg abrechnen.
Verpflegungskosten
Da die IHK keine Tagesgelder gewähren kann, kann jede eingesetzte Prüferin, jeder eingesetzte Prüfer, sofern am Prüfort keine Verpflegung zentral durch die IHK Schwaben bereitgestellt wird, über die Prüferabrechnung die tatsächlich entstandenen Verpflegungskosten mit Beleg abrechnen.
Übernachtungskosten
Auslagen für notwendige auswärtige Übernachtungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner/-in der IHK Schwaben erstattet.
Auslagen für notwendige auswärtige Übernachtungen werden nur nach vorheriger Absprache mit dem/der jeweiligen Ansprechpartner/-in der IHK Schwaben erstattet.
Bei Fragen zum Prüferportal können Sie sich wenden an:
- Jasmina Iacono, Tel.: 0821 3162-336, email: jasmina.iacono@schwaben.ihk.de (kaufmännische und kaufmännisch verwandte Berufe und IT-Berufe)
- Lea Demir, Tel.: 0821 3162-339, email: lea.demir@schwaben.ihk.de (gewerblich-technische Berufe)
- Jenny Busch, Tel.: 08382 9383-55, email: jenny.busch@schwaben.ihk.de (Berufe der Gastronomie)