Technische Ausbildungsprüfungen
Werkstoffprüfer/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in höchstens zwei Stunden eine Arbeitsprobe durchführen und in insgesamt höchstens vier Stunden drei Prüfungsstücke anfertigen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- als Arbeitsprobe:
Durchführen einer Wärmebehandlung an vorgegebenen Werkstücken durch Einstellen der anzuwendenden Verfahrensparameter, Überprüfen der Anlagentemperatur, Erwärmen und Abschrecken einschließlich Ermitteln der Härtewerte, Planen und Dokumentieren der Arbeitsschritte; - als Prüfungsstücke:
a) Anfertigen einer metallographischen Schliffprobe aus einem vorbereiten Rohling durch manuelles Schleifen und Polieren einschließlich mikroskopischem Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
b) Durchführen eines normgerechten Zugversuchs an einer vorgefertigten Probe durch Messen und Bestimmen folgender Kennwerte: Streckgrenze, Zugfestigkeit, Bruchdehnung und Brucheinschnürung einschließlich Erstellen eines Prüfprotokolls und Kontrollieren der Arbeitsergebnisse,
c) Vorbereiten einer Probe für eine Dichtebestimmung durch manuelles und maschinelles Bearbeiten sowie Bestimmen der Dichte der Probe, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse und Erstellen eines Protokolls.
Der Prüfling soll in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Arbeitssicherheit, Arbeitshygiene, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- Eigenschaften von Werk- und Hilfsstoffen,
- Messen und Prüfen von Längen, Winkeln, Profilen und Oberflächen,
- Berechnung von Längen, Winkeln, Flächen, Volumina, Massen, Kräften und mechanischen Spannungen,
- technische Unterlagen, Maß-, Form- und Oberflächenbeschaffenheit,
- Stoffkonstanten,
- Arbeitsstoffe,
- Bearbeitungs- und Fügetechniken.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsfach | Prüfungszeit |
Technologie | 120 Minuten |
Arbeitsplanung | 120 Minuten |
Technische Mathematik | 60 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Schwerpunkt Metalltechnik:
In höchstens drei Stunden eine Arbeitsprobe durchführen und in insgesamt höchstens neun Stunden fünf Prüfungsstücke anfertigen.
In höchstens drei Stunden eine Arbeitsprobe durchführen und in insgesamt höchstens neun Stunden fünf Prüfungsstücke anfertigen.
Schwerpunkt Halbleitertechnik:
In höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen.
In höchstens sieben Stunden zwei Arbeitsproben durchführen und in insgesamt höchstens sieben Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen.
Schwerpunkt Wärmebehandlungstechnik:
In höchstens acht Stunden drei Arbeitsproben durchfuhren und in insgesamt höchstens vier Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen.
In höchstens acht Stunden drei Arbeitsproben durchfuhren und in insgesamt höchstens vier Stunden zwei Prüfungsstücke anfertigen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.