IHK Schwaben

Tourismus­kaufmann/-frau (Kaufmann/-frau für Privat- und Geschäftsreisen)


Am 1. August 2011 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann/zur Tourismuskauffrau (Kaufmann/Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) in Kraft. Damit wurd der bisherige Ausbildungsberuf Reiseverkehrskaufmann/-frau abgelöst.

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung statt.
Für den Prüfungsbereich Kundenorientierte Reiseplanung bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Kundengespräche vorbereiten,
  • Reiseformen erarbeiten und zielgruppengerecht auswerten,
  • Informationen zu Preis- und Leistungsangeboten von Leistungsträgern recherchieren sowie
  • wirtschaftliche und soziale Prozesse im Unternehmen berücksichtigen kann.
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Geschäftsprozesse im Tourismus
150 Minuten
Kaufmännische Steuerung und Dienstleitungen
in der touristischen Wertschöpfungskette
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine

Die Zwischenprüfung findet erstmals im Herbst 2012 und die Abschlussprüfung im Sommer 2013 statt.

Mündliche Abschlussprüfung (Fallbezogenes Fachgespräch)

Für den Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  • Aufgabenstellungen analysieren und Lösungswege entwickeln und begründen,
  • Geografiekenntnisse anwenden, service-, kunden- und ergebnisorientiert sowie situationsbezogen kommunizieren,
  • wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Zusammenhänge beachten kann;
Der Prüfling soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchführen, dabei soll er eine von zwei ihm zur Wahl gestellten Aufgaben lösen; den Aufgabenstellungen ist die gewählte Wahlqualifikationseinheit nach § 4 Absatz 2 Abschnitt B zugrunde zu legen; dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von 15 Minuten einzuräumen. Die Prüfungszeit beträgt 20 Minuten.

Bestehensregel

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
  1. Geschäftsprozesse im Tourismus 40 Prozent,
  2. Kaufmännische Steuerung und Dienstleistungen in der touristischen Wertschöpfungskette 20 Prozent,
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
  4. Fallbezogenes Fachgespräch 30 Prozent.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. in den Prüfungsbereichen Geschäftsprozesse im Tourismus und Fallbezogenes Fachgespräch mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden sind.

Weitere Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen".