IHK Schwaben
Tierpfleger/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbstständig team- und kundenorientiert planen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitsmittel festlegen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Pflegen und Versorgen eines Tieres,
- Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres,
- Transportieren eines Tieres im Betrieb,
- Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung,
- Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft,
- Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Tier- und Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Für die Aufgaben kommen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und berufsbezogener Berechnungen folgende Bereiche in Betracht:
- Futter und Einstreu,
- Reinigung und Desinfektion,
- Einrichten von Tierunterkünften,
- Mitwirken bei Behandlungen.
Schriftliche Abschlussprüfung
Fachrichtung Forschung und Klinik
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten von Tieren in Forschung und Klinik |
120 Minuten
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Durchführen von diagnostischen und hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen |
120 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Fachrichtung Zoo
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo
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120 Minuten
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Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften |
120 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Tierheim/Tierpension
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen |
90 Minuten
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Erziehen von Hunden
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60 Minuten
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Verwaltung und kaufmännische Grundlagen, Öffentlichkeitsarbeit |
90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".
Praktische Abschlussprüfung
Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Weitere Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen".