IHK Schwaben

Tierpfleger/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für die ersten 18 Monate aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in höchstens drei Stunden zwei bis drei Arbeitsaufgaben durchführen. Dabei soll er zeigen, dass er Arbeitsschritte unter Berücksichtigung gesetzlicher, wirtschaftlicher, betrieblicher und ökologischer Vorgaben selbstständig team- und kundenorientiert planen, Informationen beschaffen und auswerten, Arbeitsmittel festlegen, die Arbeiten kontrollieren und dokumentieren, Gesichtspunkte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit sowie der Hygiene und die Systematik, Anatomie, Physiologie und das Verhalten von Tieren berücksichtigen kann.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Pflegen und Versorgen eines Tieres,
  2. Annahme, Bestimmung und Erstversorgung eines Tieres,
  3. Transportieren eines Tieres im Betrieb,
  4. Halten, Positionieren und Fixieren eines Tieres und Mitwirken bei seiner Behandlung,
  5. Einrichten, Reinigen und Desinfizieren einer Tierunterkunft,
  6. Lagern, Zubereiten und Verwenden von Futter und Einstreu.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen. Dabei sollen Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Tier- und Umweltschutz sowie zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Für die Aufgaben kommen unter Berücksichtigung naturwissenschaftlicher Zusammenhänge und berufsbezogener Berechnungen folgende Bereiche in Betracht:
  1. Futter und Einstreu,
  2. Reinigung und Desinfektion,
  3. Einrichten von Tierunterkünften,
  4. Mitwirken bei Behandlungen.

Schriftliche Abschlussprüfung

Fachrichtung Forschung und Klinik
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten, Versorgen und Züchten
von Tieren in Forschung und Klinik
120 Minuten
Durchführen von diagnostischen und
hygienischen Maßnahmen, Behandlungen und Eingriffen
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Fachrichtung Zoo
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren im Zoo
120 Minuten
Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von
Tierunterkünften
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Tierheim/Tierpension
Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren
in Tierheimen und Tierpensionen
90 Minuten
Erziehen von Hunden
60 Minuten
Verwaltung und kaufmännische Grundlagen,
Öffentlichkeitsarbeit
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Praktische Abschlussprüfung

Im praktischen Teil der Prüfung soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden drei bis vier einem betrieblichen Auftrag entsprechende Arbeitsaufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit in höchstens 20 Minuten ein Kundengespräch führen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Weitere Informationen finden Sie unter "Weitere Informationen".