IHK Schwaben
Süßwarentechnologe/ -technologin
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen von Grundmassen, Teigen oder Halbfabrikaten statt.
Für den Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Arbeitsschritte festzulegen,
b) Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffe zu kontrollieren,
c) Geräte und eingerichtete Maschinen in Betrieb zu nehmen, zu reinigen und zu pflegen,
d) Grundmassen, Teige oder Halbfabrikate nach Rezeptur zuzubereiten,
e) Grundmassen, Teige oder Halbfabrikate zu lagern,
f) seine Vorgehensweise zu begründen,
g) Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit sowie zum Umweltschutz zu ergreifen,
h) Daten zu erfassen, zu dokumentieren und auszuwerten; - der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe einschließlich schriftlicher Arbeitsplanung durchführen; über die Arbeitsaufgabe wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt;
- die Prüfungszeit beträgt insgesamt 150 Minuten; die schriftliche Arbeitsplanung soll höchstens 30 Minuten und das situative Fachgespräch höchstens 10 Minuten dauern.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Süßwarentechnologie | 180 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Produktion von Süßwaren bestehen folgende Vorgaben:
- der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe auszuwählen,
b) eigene und vorgegebene Rezepturen umzusetzen,
c) Vorschriften zur Herstellung von Lebensmitteln zu beachten,
d) Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit umzusetzen,
e) Anlagen einzurichten und in Betrieb zu nehmen,
f) Maßnahmen zur Hygiene, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz zu ergreifen,
g) Herstellungsprozesse zu steuern und zu dokumentieren,
h) Qualitätssicherungsmaßnahmen anzuwenden und
i) Anlagen zu reinigen; - für den Nachweis nach Nummer 1 ist eine der folgenden Tätigkeiten zugrunde zu legen, die der Prüfling auswählt:
a) Herstellen von Schokoladewaren und Konfekt,
b) Herstellen von Bonbons und Zuckerwaren,
c) Herstellen von feinen Backwaren,
d) Herstellen von Knabberartikeln oder
e) Herstellen von Speiseeis; - der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, davon eine auf Basis einer eigenen Rezeptur; über eine der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch geführt;
- die Prüfungszeit beträgt insgesamt 240 Minuten; das situative Fachgespräch soll höchstens 20 Minuten dauern.
Gewichtung der Prüfungsbereiche
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Produktion von Süßwaren | 50 Prozent |
Süßwarentechnologie | 40 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Süßwarentechnologie“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.