Technische Ausbildungsprüfungen

Schädlings­bekämpfer/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Im praktischen Teil der Zwischenprüfung soll der Prüfling in höchstens 30 Minuten ein Konzept für die Durchführung eines Arbeitsauftrages aus dem Bereich Gesundheits- und Vorratsschutz entwickeln und dieses in einem höchstens zehnminütigen Fachgespräch erläutern. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Schädlinge, Spuren und Schadbilder erkennen und bestimmen, Arbeitsschritte selbständig planen und festlegen sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz berücksichtigen kann.
Im schriftlichen Teil der Zwischenprüfung soll der Prüfling in höchstens 90 Minuten praxisbezogene Aufgaben lösen, die sich auf physikalische und biotechnische Verfahren in den Bereichen Gesundheits- und Vorratsschutz sowie Holz- und Bautenschutz beziehen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie zum Umweltschutz einbeziehen und berufsspezifische Rechtsvorschriften und Normen beachten kann.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Gesundheits- und Vorratsschutz 120 Minuten
Holz- und Bautenschutz 90 Minuten
Pflanzenschutz  90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden drei praktische Aufgaben durchführen sowie innerhalb dieser Zeit ein Kundengespräch von höchstens 15 Minuten führen.
Für die praktische Aufgaben kommen insbesondere in Betracht:
  1. Durchführen einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme im Gesundheits- und Vorratsschutz bezogen auf zehn unterschiedliche Schädlinge oder Schadbilder,
  2. Durchführen einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme im Holz- und Bautenschutz bezogen auf fünf unterschiedliche Schädlinge oder Schadbilder.
  3. Durchführen einer Schädlingsbekämpfungsmaßnahme im Pflanzenschutz  bezogen auf fünf unterschiedliche Schädlinge oder Schadbilder.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das jeweilige bisherige Ergebnis und das entsprechende Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.