IHK Schwaben
Informationen zur praktischen Abschlussprüfung Maschinen- und Anlagenführer Metall/Kunststoff
1. Art der Prüfung
Bei der praktischen Abschlussprüfung des Maschinen- und Anlagenführers handelt es sich um eine Prüfung an den Maschinen oder Anlagen des Ausbildungsbetriebs. Der Prüfung liegt ein realer betrieblicher Auftrag zu Grunde. Dieser Auftrag muss also einen betrieblichen Nutzen haben und für den Aufgabenbereich des Maschinen- und Anlagenführers typisch sein. Er wird vom Ausbildungsbetrieb erstellt und braucht der IHK Schwaben nicht vorab zugeleitet werden. Eine Vorabprüfung des Auftrags erübrigt sich, da die Prüfung ohnehin an Maschinen und Anlagen des Ausbildungsbetriebs durchgeführt und ggf. ein Produkt hergestellt wird. Auf diese Weise fallen für den Ausbildungsbetrieb keine zusätzlichen Prüfungskosten an. Die Prüfungszeit ist vielmehr Produktivzeit, wodurch dem Unternehmen ein finanzieller Nutzen entsteht.
2. Prüfungsinhalte und Prüfungsdauer
Als Prüfungsinhalte kommen folgende drei Möglichkeiten in Frage: 1) Einrichten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage 2) Umrüsten, Inbetriebnehmen und Bedienen einer Maschine oder Anlage 3) Durchführung einer vorbeugenden Instandsetzung einschl. der Inbetriebnahme Von diesen drei Auftragstypen muss bzw. müssen mindestens eine und maximal zwei vom Betrieb gewählt und vom Prüfling in mind. 5 und max. 7 Stunden durchgeführt werden.
3. Kriterien für den betrieblichen Auftrag
Um die Vergleichbarkeit von Prüfungsleistungen zu gewährleisten, soll sich der betriebliche Auftrag an bestimmten Kriterien orientieren.
4. Vorbereitung und Durchführung der Prüfung
Der betriebliche Auftrag wird Ihrem Prüfungsteilnehmer von Ihnen am Prüfungstag in schriftlicher Form (gerne auch betriebsübliche Form – Arbeitsauftrag o. ä.) vorgelegt. Auch die beiden externen Prüfer, die zu Ihnen in den Betrieb kommen, erhalten jeweils eine schriftliche Ausfertigung des betrieblichen Auftrags zu Beginn der Prüfung. Der Fairness halber sollte der betriebliche Auftrag vorher nicht extra mit dem Prüfungsteilnehmer eingeübt werden. Die Prüfungszeit beginnt mit der Übergabe der Unterlagen/des Auftrags an den Prüfungsteilnehmer. Während der Prüfung sollte der Ausbilder anwesend sein, um die Prüfer bei der Prüfung als stellvertretender Prüfer zu unterstützen. Ziel der Unterstützung ist es, den Prüfern Rückmeldungen zu geben über die Richtigkeit verschiedener unternehmensspezifischer Tätigkeiten, die der Prüfling im Zuge der Prüfung durchführen muss.
5. Ablehnung der Prüfungsaufgabe durch die Prüfer
Die Prüfer prüfen den betrieblichen Auftrag unmittelbar vor Beginn der Prüfung auf die oben genannten Kriterien (Punkt 1). Sind diese nicht erfüllt, wird die Prüfung verschoben, es sei denn der Betrieb konstruiert in der Kürze einen passenden Auftrag.