Technische Ausbildungsprüfungen

Lacklaborant/-in

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
  1. Applikations- und Prüftechnik,
  2. Chemie und Physik von Beschichtungsstoffen.

Teil 2 der Abschlussprüfung
Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungsdauer
Lack- und Beschichtungstechnologie
195 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
  60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle bestehen folgende Vorgaben:
Der Prüfling soll nachweisen, dass er
  1. komplexe, prozessorientierte Arbeitsabläufe selbstständig planen und durchführen,
  2. Betriebsmittel auswählen und beurteilen,
  3. arbeitsorganisatorische und technologische Sachverhalte verknüpfen,
  4. berufsbezogene Berechnungen durchführen,
  5. Arbeitsergebnisse kontrollieren, dokumentieren und bewerten,
  6. die relevanten fachlichen Hintergründe seiner Arbeit aufzeigen und seine Vorgehensweise begründen sowie
  7. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und Qualitätsmanagement einbeziehen kann;
Dem Prüfungsbereich sind folgende Gebiete und Tätigkeiten zugrunde zu legen:
  1. Beschichtungsstoffe unter Berücksichtigung einer der nach § 3 Nummer 2 Buchstabe c gewählten Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Nummer 1 bis 10 herstellen, applizieren und prüfen,
  2. nach vorgegebener Zusammensetzung eine Arbeitsrezeptur erstellen;
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen; die Prüfungszeit beträgt insgesamt 540 Minuten.

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Herstellung und Qualitätskontrolle sowie im Prüfungsbereich Lack- und Beschichtungstechnologie jeweils mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“
    bewertet worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.