Technische Ausbildungsprüfungen

Kraftfahrzeug­mechatroniker/-in

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahresstattfinden.
Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich Arbeitsauftrag.
Der Prüfling soll nachweisen, dass er die Arbeitsschritte planen, Daten recherchieren, Arbeitsmittel und Messgeräte auswählen, Messungen durchführen, Schaltpläne und Funktionen analysieren, Mittel der technischen Kommunikation nutzen, Instandhaltungsabläufe, insbesondere den Zusammenhang von Technik, Arbeitsorganisation, Umweltschutz sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz berücksichtigen, fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen, die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben begründen kann.
Der Prüfling soll drei Arbeitsaufgaben durchführen, die Kundenaufträgen entsprechen, ein darauf bezogenes situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann, und schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten, die sich inhaltlich auf die Arbeitsaufgaben beziehen.
Für die Arbeitsaufgabe 1 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Messen und Prüfen von Fahrzeugbauteilen sowie Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen, Erstellen eines Mess- oder Prüfprotokolls mindestens an einem der nachfolgenden Systeme:
  1. Bordnetzsystem,
  2. Beleuchtungssystem,
  3. Ladestromsystem oder
  4. Startsystem.
Für die Arbeitsaufgabe 2 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Warten und Prüfen eines Fahrzeuges oder Systems einschließlich Erstellen einer Dokumentation.
Für die Arbeitsaufgabe 3 sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
Demontieren und Montieren einer fahrzeugtechnischen Baugruppe, Erstellen einer Dokumentation.
Die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Innerhalb dieser Zeit sollen das Fachgespräch in insgesamt zehn Minuten und die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen in 180 Minuten durchgeführt werden.
Mehr zur Abschlussprüfung Teil 1 finden Sie unter "Weitere Informationen".

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Kraftfahrzeug- und Instandhaltungstechnik
120 Minuten
Diagnosetechnik
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine

Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Kundenauftrag bestehen folgende Vorgaben:
  1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
    a) Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, zeitlicher und qualitätssichernder Vorgaben selbstständig planen und umsetzen,
    b) Informationssysteme nutzen, mit Kunden kommunizieren,
    c) Kraftfahrzeuge und Systeme bedienen und erklären,
    d) Funktionen überprüfen, Diagnosesysteme einsetzen, Fehler und Störungen diagnostizieren,
    e) Systeme untersuchen, instand setzen und nachrüsten,
    f) Mess- und Prüfprotokolle anfertigen und analysieren,
    g) fachbezogene Probleme und deren Lösungen darstellen und die für die Arbeitsaufgaben relevanten fachlichen Hintergründe aufzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgaben auch unter wirtschaftlichen Aspekten begründen kann;
  2. der Prüfling soll im Prüfungsbereich Kundenauftrag vier gleichwertige Arbeitsaufgaben, die Kundenaufträgen entsprechen und aus mehreren Teilaufgaben bestehen können, bearbeiten sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen, das aus mehreren Gesprächsphasen bestehen kann; zwei der Arbeitsaufgaben sollen sich auf den gewählten Schwerpunkt beziehen;
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln und Gewichtung

Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 40 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 60 Prozent gewichtet. Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil 2 der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche Arbeitsauftrag mit 50 Prozent, die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse und Fertigungstechnik mit je 20 Prozent und der Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent zu gewichten. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn
  1. im Gesamtergebnis nach Absatz 2 sowie
  2. im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag und
  3. im Gesamtergebnis der Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. In zwei der Prüfungsbereiche nach Nummer 3 müssen mindestens ausreichende Leistungen, in dem dritten Prüfungsbereich nach Nummer 3 dürfen keine ungenügenden Leistungen erbracht worden sein.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der in Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche, in denen Prüfungsleistungen mit eigener Anforderung und Gewichtung schriftlich zu erbringen sind, durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2 : 1 zu gewichten.