IHK Schwaben
Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen (AO 2022)
Teil 1 der Abschlussprüfung
Allgemeine Versicherungswirtschaft
- im vierten Ausbildungshalbjahr
- Gewichtung: 20%
Im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in
der Lage ist,
der Lage ist,
- die Bedeutung der Versicherungswirtschaft einzuschätzen und zu beschreiben,
- geeignete Kommunikationswege bei der Beratung und Betreuung von Kundinnen und Kunden zu nutzen,
- Kundendaten zu erheben und als Grundlage für die Beratung und Betreuung zu nutzen,
- die rechtlichen Rahmenbedingungen in Beratungsgesprächen sowie während der Vertragsanbahnung und der Vertragslaufzeit einzuhalten,
- Beratungsanlässe bei Privatkunden zu identifizieren,
- für die Beratung individuelle Bedarfe zu analysieren und zu erläutern,
- individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zu entwickeln,
- Angebote zu erstellen und
- ergänzende Serviceleistungen und weitere Schritte zur Vertragsschließung aufzuzeigen.
Für den Nachweis nach Absatz 2 Nummer 4 bis 6 sind folgende Gebiete zugrunde zu legen:
- die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
- die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung und
- die Absicherung von Mobilität und Reisen.
Für den Nachweis nach Absatz 2 Nummer 7 bis 9 ist als Gebiet die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum zugrunde zu legen.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Die Aufgaben müssen praxisbezogen sein. Der Prüfling hat die Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und
Versicherungsfallbearbeitung |
Gewichtung 30%
|
150 Minuten schriftlich
|
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
|
Gewichtung 20%
|
15 Minuten mündlich
|
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
|
Gewichtung 20%
|
20 Minuten mündlich
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
Gewichtung 10%
|
60 Minuten schriftlich
|
Prüfungsbereich Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt
Mit dem Prüfling wird ein Kundengespräch als Gesprächssimulation geführt.
Für das Kundengespräch ist eines der folgenden Gebiete zugrunde zu legen:
- die Absicherung von Wohnen und Wohneigentum,
- die Absicherung von Berufsausübung und Freizeitgestaltung,
- die Absicherung von Mobilität und Reisen,
- die Förderung der Gesundheit sowie die Absicherung von Krankheit und Pflege,
- die Vorsorge für das Alter und die Vermögensbildung,
- die Absicherung des Einkommens und die Hinterbliebenenversorgung oder
- die Absicherung von Nicht-Privatkunden.
Für die Gesprächssimulation stellt der Prüfungsausschuss dem Prüfling zwei praxisbezogene Aufgaben aus dem zugrunde gelegten Gebiet zur Auswahl. Der Prüfling hat eine der Aufgaben auszuwählen. Für die Auswahl der Aufgabe und die Vorbereitung auf die Gesprächssimulation stehen ihm insgesamt 15 Minuten zur Verfügung.
Prüfungsbereich Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft
Mit dem Prüfling wird ein fallbezogenes Fachgespräch geführt.
Für das Fachgespräch ist die von den Ausbildenden mitgeteilte Wahlqualifikation zugrunde zu legen.
Der Prüfling hat zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch zu der ausgewählten Wahlqualifikation eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine praxisbezogene Aufgabe durchzuführen. Die eigenständige Durchführung ist von dem oder der Ausbildenden zu bestätigen.
Der Prüfling hat zu der praxisbezogenen Aufgabe einen Report zu erstellen. In dem Report hat er die Aufgabenstellung, die Zielsetzung, die Planung, das Vorgehen und das Ergebnis zu beschreiben und den Prozess zu reflektieren, der zu dem Ergebnis geführt hat. Der Report soll zwei bis vier Seiten umfassen.
Der Report sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
Ausgehend von der durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die ausgewählte Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Der Report sowie die Bestätigung über die eigenständige Durchführung müssen der zuständigen Stelle spätestens am ersten Tag des Teiles 2 der Abschlussprüfung vorliegen.
Das fallbezogene Fachgespräch wird mit einer Darstellung der praxisbezogenen Aufgabe und des Lösungswegs durch den Prüfling eingeleitet. Die Darstellung soll eine Dauer von fünf Minuten nicht übersteigen und kann durch visualisierende Hilfsmittel unterstützt werden.
Ausgehend von der durchgeführten praxisbezogenen Aufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss für die ausgewählte Wahlqualifikation das fallbezogene Fachgespräch.
Die Prüfungszeit für das fallbezogene Fachgespräch beträgt höchstens 20 Minuten einschließlich der einleitenden Darstellung des Prüflings.
Bewertet wird nur die Leistung, die der Prüfling im fallbezogenen Fachgespräch erbringt. Nicht bewertet werden die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und der Report.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“ mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.