IHK Schwaben
Kaufmann/-frau für Büromanagement
Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Teil 1 (Mitte der Ausbildung):
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Gewichtung
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Methode
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informationstechnisches Büromanagement
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120 Minuten
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25%
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Schriftlich computergestützt
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Teil 2 (Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Gewichtung
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Methode
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Kundenbeziehungsprozesse
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150 Minuten
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30%
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Schriftlich
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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10%
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Schriftlich
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Fachaufgabe in der Wahlqualifikation |
20 Minuten
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35%
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Mündlich
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Prüfungstermine
Die Übersicht der gestreckten Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen"
Wahlqualifikationen
Die Ausbildung wird durch Wahlqualifikationen vertieft, je nach Ausbildungsbetrieb z.B.:
• Auftragssteuerung und -koordination
• Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
• Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
• Einkauf und Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Personalwirtschaft
• Assistenz und Sekretariat
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
• Verwaltung und Recht
• Öffentliche Finanzwirtschaft
• Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
• Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
• Einkauf und Logistik
• Marketing und Vertrieb
• Personalwirtschaft
• Assistenz und Sekretariat
• Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
• Verwaltung und Recht
• Öffentliche Finanzwirtschaft
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (mündliche Abschlussprüfung)
Als Zugangsweg zur „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ kann der Ausbildungsbetrieb mit der Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung aus zwei Alternativen auswählen:
a) „Report-Variante“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist ein höchstens dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, den der Prüfling über die durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
b) „Klassisches Fachgespräch“: Grundlage für das Fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mind. "ausreichend"
- in mind. zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mind. “ausreichend”
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfumg mit "ungenügend".