IHK Schwaben
Hotelfachmann/-frau (AO 2022)
Teil 1 der Abschlussprüfung
Aufgaben am Empfang und gastronomische Angebote
- nach 18 Monaten
- Gewichtung: 25 %
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen.
Im ersten Teil hat der Prüfling zwei Arbeitsaufgaben durchzuführen. Während der Durchführung einer der beiden Arbeitsaufgaben wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die betreffende Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 60 Minuten. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Für die Arbeitsaufgaben sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
- Arbeiten am Empfang sowie
- eine weitere der folgenden Tätigkeiten:
a) Bearbeitung eines Gästefeedbacks,
b) Pflege von Gast- und Wirtschaftsräumen oder
c) Warenannahme und -lagerung.
Die weitere zugrunde zu legende Tätigkeit wählt der Prüfungsausschuss.
Im zweiten Teil hat der Prüfling praxisbezogene Aufgaben schriftlich zu bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für den ersten Teil mit 70 Prozent,
- die Bewertung für den zweiten Teil mit 30 Prozent.
Teil 2 der Abschlussprüfung
Veranstaltungen und Food-and-Beverage-Management
|
Gewichtung 15%
|
60 Minuten schriftlich
|
Revenue-Management, Marketing und Verkauf
|
Gewichtung 25%
|
120 Minuten schriftlich
|
Organisation des Beherbergungsbetriebes
|
Gewichtung 25%
|
20 Minuten fallbezogenes Fachgespräch
|
Wirtschafts- und Sozialkunde
|
Gewichtung 10%
|
60 Minuten schriftlich
|
Prüfungsbereich Organisation des Beherbergungsbetriebes
Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die dem Prüfling unmittelbar vor dem fallbezogenen Fachgespräch vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden. Die praxisbezogenen Fachaufgaben beziehen sich auf zwei unterschiedliche der folgenden drei Gebiete:
- Organisation und Arbeiten in der Reservierung,
- Organisation des Empfangsbereiches oder
- Housekeeping-Management.
Für die Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch sind dem Prüfling 15 Minuten einzuräumen.
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.