IHK Schwaben

Handreichung zur Abschlussprüfung Elektroniker für Geräte und Systeme

Im Rahmen der Abschlussprüfung ist neben der schriftlichen Prüfung ein betrieblicher Auftrag auszuführen, der dem Prüfungsausschuss vorgestellt und durch ein abschließendes Fachgespräch untermauert wird. In diesem betrieblichen Auftrag soll ein aktuelles Thema aus dem Betriebsgeschehen des Einsatzgebietes oder Fachbereiches des Prüfungsteilnehmers zum Ansatz kommen, das auch für den Betrieb verwendbar sein soll. Dieser Auftrag kann ein eigenständiges, in sich abgeschlossenes Projekt oder auch ein Teilprojekt aus einem größeren Zusammenhang sein.
Durch den betrieblichen Auftrag und der Dokumentation soll der Prüfungsteilnehmer belegen, dass er Arbeitsabläufe und Teilaufgaben zielorientiert, unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und kundengerecht umsetzen sowie Dokumentationen kundengerecht anfertigen, zusammenstellen und modifizieren kann.

Art des betrieblichen Auftrages

Der Prüfungsteilnehmer wählt in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb das Thema seines betrieblichen Auftrages aus.
Dabei soll der Prüfungsteilnehmer Elektroniker/in für Geräte und Systeme zeigen, dass er in der Lage ist
  • Arbeitsaufträge zu analysieren, Informationen aus Unterlagen zu beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen zu klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten zu bewerten und auszuwählen,
  • Auftragsabläufe zu planen und abzustimmen, Teilaufgaben festzulegen, Planungsunterlagen zu erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort zu berücksichtigen,
  • Aufträge durchzuführen, Funktion und Sicherheit zu prüfen und zu dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen zu beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch zu suchen und zu beheben,
  • Systeme freizugeben und zu übergeben, Fachauskünfte, auch unter Verwendung englischer Fachausdrücke, zu erteilen, Abnahmeprotokolle anzufertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen zu dokumentieren und zu bewerten, Leistungen abzurechnen, Anlagedaten und -unterlagen zu dokumentieren.
Der Ausbildungsbetrieb muss dabei sicherstellen, dass von dem betrieblichen Auftrag keine schutzwürdigen Betriebs- oder Kundendaten betroffen sind. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages das zu realisierende Konzept zur Genehmigung vorzulegen!
Hier ist zu beachten:
Die Bearbeitungszeiten vom späteren betrieblichen Auftrag sollen insgesamt einschließlich der Dokumentationserstellung 20 Stunden (EGS) betragen.

Welche Kriterien müssen für die Auswahl von genehmigungsfähigen Anträgen erfüllt sein?

Auszug aus dem für viele Berufe geltenden Qualitätsstandard „Betrieblicher Auftrag“:
Die Auftragsbeschreibung, das Auftragsumfeld und die geplanten praxisbezogenen Unterlagen müssen deutlich machen, dass der betriebliche Auftrag geeignet ist, die berufliche Prozesskompetenz nachzuweisen.
Der betriebliche Auftrag muss:
  • berufstypisch sein, d. h. dem Arbeitsgebiet des Ausbildungsberufs entsprechen und dabei dem Prüfungsteilnehmer einen facharbeitertypischen Entscheidungsspielraum ermöglichen,
  • ein realer, in der betrieblichen Praxis tatsächlich durchzuführender Auftrag sein. Dabei muss eine eigenständige Prüfungsleistung des Prüfungsteilnehmers gewährleistet sein (dies ist von besonderer Bedeutung, falls aus einem Unternehmen mehrere gleichartige Aufträge zu einem Prüfungstermin beantragt werden bzw. falls in einem Unternehmen mehrere Prüfungsteilnehmer an einer betrieblichen Aufgabe arbeiten, die in mehrere betriebliche Aufträge untergliedert wird),
  • den vollständigen Handlungszyklus (Information, Planung, Durchführung und Kontrolle) abbilden,
  • von den Anforderungen so komplex sein, dass die fehlerfreie Abwicklung der Arbeitsabläufe und die Erstellung mängelfreier Produkte bzw. Dienstleistungen keine Selbstverständlichkeit ist,
  • bei der Einrichtung einer Serienfertigung so gestaltet sein, dass die Zeit für die Vorbereitung, Herstellung und Kontrolle des ersten Bauteils mindestens 50 Prozent der Gesamtbearbeitungszeit umfasst,
  • die Prüfung der nachzuweisenden Qualifikationen (laut Prüfungsanforderung der Ausbildungsordnung) zulassen,
  • mit praxisbezogenen Unterlagen – die im Fachgespräch die Bewertung der geforderten Qualifikationen zulassen – dokumentiert werden können. Praxisbezogene Unterlagen sollten Stücklisten, Mess- und Prüfprotokolle, Schaltpläne oder Zeichnungen enthalten, wenn erforderlich, durch selbst erstellte Dokumente zur besseren Verständlichkeit ergänzt werden.
  • so gewählt sein, dass die praxisbezogenen Unterlagen dem Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung etwaiger Betriebsgeheimnisse bzw. des Datenschutzes vorgelegt werden können,
  • in seinem zeitlichen Umfang einschließlich Arbeitsplanung und Erstellung bzw. Zusammenstellung der praxisbezogenen Unterlagen in die von der Ausbildungsordnung vorgegebenen Bearbeitungszeit passen,
  • in dem von der IHK vorgegebenen Zeitfenster durchgeführt werden können. Mit der Bearbeitung des Betrieblichen Auftrages darf erst nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss begonnen werden.

Projektbetreuer

Der Ausbildungsbetrieb stellt einen Projektbetreuer. Dieser Projektbetreuer überwacht die Ausführung des betrieblichen Auftrags. Darüber hinaus steht er während und nach der Ausführung als Ansprechpartner für den Prüfungsausschuss zur Verfügung.

Zeitpunkt und Dauer

Für die Durchführung des Auftrages steht ein mindestens sechswöchiges Zeitfenster zur Verfügung. In diesem Zeitfenster kann, laut Verordnung, eine Bearbeitungszeit, die der Aufgabe angemessen ist, frei gewählt werden (Sollzeit max 20 Std.). Es ist nicht zwingend, dass der Auftrag in einem Zug erledigt wird. Bei der Bearbeitung des Auftrags können zeitliche Lücken entstehen. Beispielsweise können Unterbrechungen durch die Logistik von Komponenten oder durch Betriebsabläufe (z. B. Instandsetzung außerhalb der Produktionszeiten) entstehen.
  • Die Bearbeitungszeiten sollen insgesamt einschließlich der Dokumentationserstellung 20 Stunden (EGS) betragen!
  • Falls es nicht möglich sein sollte, den geplanten Durchführungszeitraum einzuhalten, ist die IHK frühzeitig unter Angabe der Gründe zu informieren.

Antrag betrieblicher Auftrag

Der Antrag ist bereits Teil des betrieblichen Auftrages und damit auch der Abschlussprüfung.
Der aktuelle Antrag auf Genehmigung ist auf den Seiten der IHK-Schwaben unter Ausbildungsprüfungen → Prüfungstermine und Ablauf → Elektroniker/-in für Geräte und Systeme → Teil 2 der Abschlussprüfung zu finden

Grundlagen

Das Prüfungsverfahren erfolgt, vom Antrag bis zur Einreichung der Dokumentation, papierlos über das Internet.

Erstellung des Antrags zum betrieblichen Auftrag

Bei der Formulierung des Antragstextes muss Folgendes beachtet werden:
  • Die eigene Prüfungsleistung des Auszubildenden muss klar erkennbar sein.
    • Welche Dinge sind schon vorhanden, welche Tätigkeiten führt der Auszubildende tatsächlich selbstständig aus?
  • Weniger ist mehr
    • Kurze, dafür aber präzise Formulierungen erleichtern die Beurteilung.
      Zum Zeitpunkt der Antragstellung sind naturgemäß viele offene Fragen vorhanden, die erst im Laufe des Projektes genauer untersucht und entschieden werden können. Diese Entscheidungen sollten im Projektantrag nicht vorweggenommen werden; es sollte aber ein möglicher Lösungsansatz aufgezeigt werden.
Der Prüfungsteilnehmer muss den Antrag über die entsprechende Funktion in das Portal hochladen. Erst nach der Abgabefrist steht der Antrag den Prüfern zur Verfügung.

Entscheidung über den Antrag

Der Prüfungsausschuss genehmigt den Antrag zum betrieblichen Auftrag wie vorgelegt oder versieht den Antrag ggf. mit Änderungen und gibt den betrieblichen Auftrag dann zur Durchführung im Betrieb frei.
Sollte der Antrag vom Prüfungsausschuss nicht genehmigt werden, sind die Ablehnungsgründe im Portal für den Azubi ersichtlich. Er hat nun Gelegenheit den Projektantrag zu überarbeiten. Der geänderte Antrag ist nach der Überarbeitung erneut vom Auszubildenden hochzuladen.
Der Projektantrag wird erneut vom Prüfungsausschuss geprüft und bei erfolgreicher Überarbeitung genehmigt.

Dokumentation zum betrieblichen Auftrag

1. Durchführen des Betrieblichen Auftrages / Erarbeitung der Dokumentation
Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss ist der betriebliche Auftrag in der vorgegebenen Zeit zu bearbeiten und mit praxisbezogenen Unterlagen zu dokumentieren. „Praxisbezogen“ heißt in diesem Zusammenhang, dass die Unterlagen so gestaltet werden, wie es in der Praxis des Betriebes üblich ist oder dieser Praxis möglichst nahe kommt. Gegebenenfalls müssen Unterlagen erstellt werden, die umfangreicher oder aussagekräftiger sind als in der Praxis üblich, um eine Beurteilung der Arbeitsergebnisse des Prüfungsteilnehmers zu ermöglichen.
Die Erstellung der Dokumentation gehört zur Bearbeitungszeit für den betrieblichen Auftrag!
Der betriebliche Auftrag soll/muss mit dem Antrag (Thema/Beschreibung) übereinstimmen.
2. Aufbau der Dokumentation
Die Gestaltung und insbesondere eine aufwändige Aufbereitung der Dokumentation an sich hat keinen Einfluss auf die Bewertung, wichtig ist jedoch eine übersichtliche Darstellung sowie gute Lesbarkeit. Die Seiten der Dokumentation und Anlagen sind fortlaufend zu nummerieren. Die Dokumentation ist in der Sprache „Deutsch“ zu verfassen.
  • Seite: Deckblatt
Das Deckblatt enthält die Daten des Prüfungsteilnehmers, den Titel der Dokumentation, ggf. ein Bild des Projekts/des betrieblichen Auftrags den Namen des Projektbetreuers sowie Telefonnummern bzw. E-Mail-Adressen des Prüfungsteilnehmers und Projektbetreuers.
  • Seite: Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben
Folgende Seiten: Eigentliche Dokumentation und Anlagen
  • Beschreibung des Auftrags
    In dieser Auftragsbeschreibung sollen der Ausgangszustand und der angestrebte Zielzustand enthalten sein sowie die Beschreibung der wirtschaftlichen, technischen, organisatorischen und zeitlichen Vorgaben.
  • Vorabplanung des Auftrags, evtl. Lasten- Pflichtenheft
  • Arbeitsbericht über die Auftragsdurchführung mit Arbeitsabläufen, Teilaufgaben und Arbeitszeiten sowie dem erreichten Ergebnis
  • Stücklisten, Materialscheine, Dispositionsunterlagen, verwendete Werkzeuge, eingesetzte Programme
  • Vom Prüfungsteilnehmer bearbeitete technische Unterlagen wie Zeichnungen, Schaltpläne oder Ablaufdiagramme
  • Konstruktionsskizzen, Bilder, Arbeitspläne und Schaltpläne
  • IST-Abgleich der Arbeitsplanung
  • Mess- und Prüfprotokolle, Abnahme- Übergabeprotokolle, ggf. DGUV Protokolle bzw. Bewertung der el. Sicherheit, ggf. Bedienungsanleitung, ggf. Installations-Einbauanleitung, Zusammenfassung und Resümee
  • Persönliche Erklärung zum betrieblichen Auftrag (unterschrieben vom Prüfling, der Firma und dem Projektbetreuenden. Dies Erklärung ist auf den Internetseiten der IHK-Schwaben unter Ausbildungsprüfungen->Prüfungstermine und Ablauf…->Elektroniker/-in für Gerät und Systeme -> Teil2 der Abschlussprüfung zu finden.
Bitte beachten Sie die Formatvorgaben für die Dokumentation:
  • Maximal 30 Seiten!
    Dabei entfallen 15 Seiten auf die Dokumentation und maximal 15 Seiten auf den Anhang. Es muss eindeutig gekennzeichnet sein, welche Unterlagen vom Betrieb und welche selbst erarbeitet worden sind.
  • Format ausschließlich DIN A4!
  • Schriftart
    Als Schriftart ist Arial mit der Größe 12 bei einfachem Zeilenabstand zu verwenden.
  • Auf die Farben achten!
    Die Farben sollen so gewählt werden, dass die Dokumentation auch in schwarz-weiß gut lesbar ist.
  • Anhang
    im Anhang sind der Antrag auf Genehmigung EGS und die persönliche Erklärung zum betrieblichen Auftrag (Unterschriften nicht vergessen) aufzunehmen.
    Ferner sollen nur die relevanten Datenblätter bzw. Auszüge daraus in den Anhang aufgenommen werden.
3. Upload der Dokumentation
Nach der Genehmigungsfrist des Antrages (bei Genehmigung) ist das Portal für Auszubildende wieder offen und die Auszubildenden können bis zur angegebenen Frist die Dokumentation hochladen.
Es können PDF-Dateien (inklusive aller Anlagen) hochgeladen werden. Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Eine Abgabe der Dokumentation in Papierform ist nicht erforderlich und kann nicht berücksichtigt werden!
Checkliste – beachten
  • Praxisbegleitende Unterlagen
  • Anlage – Entscheidungshilfe für die Auswahl einen Betrieblichen Auftrages (ist bereits beim Antrag auf Genehmigung auszufüllen)
  • Persönliche Erklärung zum Betrieblichen Auftrag
  • Alle Dokumente die zu unterschreiben sind, sind von Ausbildenden und Prüflingen zu unterschreiben!