Technische Ausbildungsprüfungen

Gießerei­mechaniker/-in

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt werden.
Die Prüfung findet im Prüfungsbereich Gießereitechnik statt. 
Der Prüfling soll zeigen, dass er
  1. technische Unterlagen auswerten, technische Parameter bestimmen, Arbeitsabläufe planen und Material und Werkzeug auswählen kann,
  2. Bauteile durch manuelle und maschinelle Bearbeitung sowie durch ein gießtechnisches Verfahren herstellen und Steuerungstechnik anwenden kann,
  3. Unfallverhütungsvorschriften anwenden und Umweltschutzbestimmungen beachten und die Sicherheit von Betriebsmitteln beurteilt,
  4. Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, die Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen und die Ergebnisse dokumentieren und bewerten und
  5. Auftragsdurchführungen zu dokumentieren und zu erläutern.
Den Nachweis erbringt er durch:
  • Herstellen eines Gussstückes mittels eines Handmodells,
  • Anfertigen einer mechanischen Baugruppe und
  • Errichtung und Funktionskontrolle einer pneumatischen Steuerung.
Zu jeder genannten Tätigkeiten soll der Prüflinge eine Arbeitsaufgabe durchführen. 
Mit dem Prüfling soll während der Durchführung der Arbeitsaufgabe ein situatives Fachgespräch geführt werden. 
Weiterhin soll der Prüfling Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt achteinhalb Stunden. Dabei entfallen auf die erste
Arbeitsaufgabe drei Stunden und auf die zweite und dritte Arbeitsaufgabe zusammen
vier Stunden. Das situative Fachgespräch umfasst innerhalb dieser Zeit höchstens 10 Minuten.
Die Bearbeitungszeit für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben beträgt 90 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Auftrags- und Fertigungsplanung
90 Minuten
Gussstückherstellung
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine


Praktische Abschlussprüfung

Im Prüfungsbereich Kundenauftrag soll der Prüfling nachweisen, dass er 
  1. Art und Umfang von Aufträgen zu klären und Besonderheiten und Termine mit Kunden abzusprechen,
  2. Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen, auszuwerten und zu nutzen, technische Entwicklungen zu berücksichtigen, sicherheitsrelevante Vorgaben zu beachten, Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte zu planen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abzustimmen und Planungsunterlagen zu erstellen,
  3. Aufträge unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit, Umweltschutz und Terminvorgaben durchzuführen, betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anzuwenden, Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch zu suchen, zu beseitigen und zu dokumentieren und Teilaufträge zu veranlassen und
  4. Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen und anzuwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen, Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anzuwenden, Ergebnisse zu prüfen und zu dokumentieren, Auftragsabläufe, Leistungen und Verbrauch zu dokumentieren und Produkte zu übergeben und zu erläutern.
Der Prüfling soll zum Nachweis der Anforderungen im Prüfungsbereich Kundenauftrag 
  1. In 15 bis 18 Stunden einen betrieblichen Auftrag vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, sowie darüber ein Fachgespräch von höchstens 30 Minuten führen. Das Fachgespräch wird auf der Grundlage der praxisbezogenen Unterlagen des bearbeiteten Kundenauftrags geführt. Vor der Vorbereitung und Durchführung des betrieblichen Auftrages haben die Ausbildenden dem Prüfungsausschuss die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung Vorzulegen, oder 
  2. Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe, die einem betrieblichen Auftrag entspricht, vorbereiten und durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit für die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe beträgt insgesamt 14 Stunden. Dabei entfallen auf die Durchführung und Dokumentation der Arbeitsaufgabe sechs Stunden; innerhalb dieser Zeit dauert das situative Fachgespräch höchstens 20 Minuten.
Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar 

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln


Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses wird Teil 1 der Abschlussprüfung mit 35 Prozent und Teil 2 der Abschlussprüfung mit 65 Prozent gewichtet.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses von Teil 2 der Abschlussprüfung sind die Prüfungsbereiche Kundenauftrag mit 35 Prozent, die Prüfungsbereiche 
Auftrags- und Funktionsanalyse, Gussstückherstellung und Wirtschaft- und Sozialkunde mit jeweils 10 Prozent gewichtet. 
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
  1.  im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. im Prüfungsbereich Kundenauftrag mit mindestens „ausreichend“,
  4. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  5.  in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet worden ist.

Mündliche Ergänzungsprüfung 


Die Prüfungsbereiche Auftrags- und Funktionsanalyse, Fertigungstechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde sind auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis zwei : eins zu gewichten.