IHK Schwaben

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
60 Minuten
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
90 Minuten

Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Konzepte für Schutz und Sicherheit
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Prüfungstermine

Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".

Mündliche/Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren, sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren kann; Ausgehend von dem erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden. Die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 20 Prozent,
2. Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 20 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
4. Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit 30 Prozent,
5. Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch 20 Prozent.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar

Bestehensregeln

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".