IHK Schwaben
Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
|
60 Minuten
|
Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste |
90 Minuten
|
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Prüfungsbereich
|
Prüfungszeit
|
Konzepte für Schutz und Sicherheit |
90 Minuten
|
Wirtschafts- und Sozialkunde |
60 Minuten
|
Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Für den Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch bestehen folgende Vorgaben: Der Prüfling soll nachweisen, dass er kunden- und serviceorientiert handeln und kommunizieren, sein Konzept vorstellen und die Vorteile gegenüber alternativen Lösungen aufzeigen sowie Sicherheitsleistungen im Team qualitätssichernd organisieren kann; Ausgehend von dem erstellten Konzept soll mit dem Prüfling eine Gesprächssimulation durchgeführt werden. Die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 30 Minuten. Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Situationsgerechtes Verhalten und Handeln 20 Prozent,
2. Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 20 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
4. Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit 30 Prozent,
5. Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch 20 Prozent.
2. Prüfungsbereich Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste 20 Prozent,
3. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent,
4. Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit 30 Prozent,
5. Prüfungsbereich Sicherheitsorientiertes Kundengespräch 20 Prozent.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
2. im Prüfungsbereich Konzepte für Schutz und Sicherheit mit mindestens „ausreichend“,
3. im Ergebnis von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“,
4. in mindestens einem der übrigen Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung mit mindestens „ausreichend“ und
5. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 der Abschlussprüfung mit „ungenügend“ bewertet worden sind.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter "Weitere Informationen".