Technische Ausbildungsprüfungen
Fachkraft für Metalltechnik: Konstruktionstechnik
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll zum Anfang des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe statt. Für diesen Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Herstellen einer funktionsfähigen Baugruppe statt. Für diesen Prüfungsbereich bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Arbeitsschritte zu planen, Arbeitsmittel und technische Unterlagen anzuwenden, technologische Kennwerte zu ermitteln, erforderliche Berechnungen durchzuführen,
b) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und den Umweltschutz zu berücksichtigen,
c) Bauteile manuell und maschinell zu bearbeiten, umzuformen und durch Schraubverbindungen zu fügen,
d) Prüfmittel anzuwenden; - der Prüfling soll ein Prüfungsstück fertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten;
- die Prüfungszeit beträgt für das Prüfungsstück sechs Stunden und für die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungsdauer |
Fertigungstechnik | 90 Minuten |
Auftragsanalyse und Arbeitsplanung | 60 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Prüfung
Für den Prüfungsbereich Konstruktionsauftrag bestehen folgende Vorgaben:
- Der Prüfling soll nachweisen, dass er in der Lage ist,
a) Art und Umfang von Aufträgen zu erfassen, Informationen für die Auftragsabwicklung zu beschaffen und zu nutzen, Fertigungsverfahren auszuwählen,
b) Bleche durch manuelle und maschinelle Verfahren zu bearbeiten und Fügeteile vorzubereiten, Aspekte zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutzbestimmungen zu beachten,
c) Bauteile auszurichten, zu montieren und unter Beachtung der Schweißfolge mit zwei unterschiedlichen Schweißverfahren zu fügen,
d) Prüfverfahren und Prüfmittel auszuwählen, anzuwenden und zu dokumentieren, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln festzustellen; - der Prüfling soll ein Prüfungsstück herstellen;
- die Prüfungszeit beträgt sieben Stunden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Konstruktionsauftrag | 60 Prozent |
Fertigungstechnik | 20 Prozent |
Auftragsanalyse und Arbeitsplanung | 10 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“
bewertet worden sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als „ausreichend“ bewerteten Prüfungsbereiche Fertigungstechnik, Auftragsanalyse und Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.
Fortsetzung der Berufsausbildung
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik kann in der Fachrichtung Konstruktionstechnik in einem der Ausbildungsberufe Anlagenmechaniker/-in, Konstruktionsmechaniker/-in sowie Metallbauer/-in in der Fachrichtung Konstruktionstechnik nach den Vorschriften dieser Berufe ab dem dritten Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.