Technische Ausbildungsprüfungen

Elektroanlagenmonteur/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden ein funktionsfähiges Anlagenteil nach Unterlagen als Prüfungsstück fertigen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Installieren eines elektrischen Anlagenteils einschließlich Aufstellen eines Arbeitsplanes, Prüfen der Funktion und Messen von Betriebswerten sowie Anfertigen eines Prüf- und Messprotokolls.
Der Prüfling soll im schriftlichen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens 120 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Werkstoffe und Werkstoffbearbeitung,
  2. Grundlagen der Elektrotechnik,
  3. Grundlagen der Schaltungstechnik,
  4. Grundlagen des elektrischen Messens,
  5. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Anlagenplanung 120 Minuten
Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation 90 Minuten
Schaltungstechnik und Funktionsanalyse 90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine 

Praktische Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. als Prüfungsstück:
    Installieren, Montieren, Einstellen und Prüfen eines Anlagenteils nach Unterlagen einschließlich Planen und Kontrollieren der Arbeit und Dokumentieren der Veränderungen;
  2. als Arbeitsproben:
    a) Inbetriebnehmen eines Anlagenteils einschließlich Prüfen der Funktionen, Schutzmaßnahmen, Sicherheits- und Schutzeinrichtungen,
    b) Feststellen, Eingrenzen, Beheben und Dokumentieren von Fehlern oder Störungen in einem Anlagenteil unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 70 vom Hundert und die Arbeitsproben zusammen mit 30 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen Teil und im schriftlichen Teil der Prüfung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der schriftliche Teil der Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.