Technische Ausbildungsprüfung
Destillateur/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens drei Stunden vier Arbeitsproben durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Wiegen, Messen von Rohstoffen und Halbfabrikaten,
- Vorbereiten und Bedienen von Pumpen und Mischgefäßen sowie Aufguß- und Schichtenfiltern,
- Bestimmen gebräuchlicher Fruchtsäfte und Früchte,
- Bestimmen des Alkoholgehaltes in extraktfreien Erzeugnissen,
- Herstellen von Zuckerlösungen unterschiedlicher Konzentration,
- Zusammenstellen einfacher Rezepturen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Aufbau und Arbeitsweise von Pumpen und Mischgefäßen,
- Arbeitsprinzip von Wäge- und Meßeinrichtungen,
- Art, Herkunft und Verarbeitung der nichtalkoholischen Rohstoffe,
- Alkoholgewinnung aus stärke- und zuckerhaltigen Rohstoffen,
- Lagerung von Drogen, Früchten und Zucker,
- Ausführung der Mazeration und Perkolation,
- produktbezogene Rechtsvorschriften,
- Flächen-, Volumen- und Gewichtsberechnung,
- Mischungsberechnung,
- Prozentrechnung.
Die schriftlichen Aufgaben sollen sich auch auf praxisbezogene Fälle beziehen.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsfach | Prüfungszeit |
Technologie | 120 Minuten |
Technische Mathematik | 90 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens sechs Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Bestimmen der handelsüblichen Rohstoffe und Halbfabrikate,
- Kontrollieren von Rohstoffen, Halbfabrikaten und Spirituosen,
- Herstellen von Halbfabrikaten,
- Herstellen von Spirituosen,
- Klären und Filtrieren der Halbfabrikate und Spirituosen,
- Abfüllen von Spirituosen
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Bestehensregeln
Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht. Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der schriftlichen und praktischen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht. Innerhalb der Kenntnisprüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.