Technische Ausbildungsprüfungen
Betonfertigteilbauer/-in
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Herstellen von Schalungen und Bewehrungen sowie
- Herstellen und Prüfen von Beton.
Im Prüfungsbereich Herstellen von Schalungen und Bewehrungen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen anzuwenden,
- Arbeitsabläufe zu planen,
- Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen,
- Bewehrungselemente aus Betonstahl herzustellen,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit
ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt fünf Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 15 Minuten.
Im Prüfungsbereich Herstellen und Prüfen von Beton soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen anzuwenden,
- Arbeitsabläufe zu planen,
- Mengen- und Mischungsberechnungen durchzuführen,
- Gesteinskörnungen, Zementarten, Zusatzmittel und Zusatzstoffe zu erläutern und
- Betonprüfungen zu beschreiben.
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Betontechnologie und Oberflächengestaltung | 120 Minuten |
Betonfertigteile | 120 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
- technische Unterlagen anzuwenden,
- Arbeitsabläufe zu planen,
- Werkzeuge und Geräte einzusetzen,
- Schalungsmaterialien auszuwählen und Schalungen herzustellen,
- Bewehrungen herzustellen und einzubauen,
- Einbauteile einzubauen,
- Betone einzubringen und zu verdichten,
- Oberflächen zu bearbeiten,
- Betonfertigteile zu entschalen,
- Betonfertigteile nachzubehandeln,
- Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung zu ergreifen und
- fachliche Hintergründe aufzuzeigen sowie die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.
Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen. Während der Durchführung wird mit ihm ein situatives Fachgespräch über die Arbeitsaufgabe geführt. Die Prüfungszeit beträgt insgesamt acht Stunden. Das situative Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Gewichtung
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Betonfertigteilherstellung | 50 Prozent |
Betontechnologie und Oberflächengestaltung | 20 Prozent |
Betonfertigteile | 20 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 10 Prozent |
Bestehensregeln
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet
worden sind:
worden sind:
- im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
- im Prüfungsbereich Betonfertigteilherstellung mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Betontechnologie und Oberflächengestaltung“, „Betonfertigteile“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
- der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
- die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.