IHK Schwaben

Bestattungsfachkraft

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Warenkundliche Aufgaben und grabtechnische Arbeiten statt.
Für den Prüfungsbereich Warenkundliche Aufgaben und grabtechnische Arbeiten bestehen folgende Vorgaben:
1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) berufsbezogene Rechtsvorschriften und Normen sowie technische Unterlagen anwenden,
b) Riten und Gebräuche umsetzen,
c) Arbeitsschritte planen,
d) Informations- und Kommunikationstechniken nutzen,
e) Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen handhaben und warten,
f) Werk- und Hilfsstoffe be- und verarbeiten sowie
g) Maßnahmen zur Arbeitsorganisation, zum Umweltschutz, zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Kundenorientierung und zur Wirtschaftlichkeit berücksichtigen kann;
2. dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen:
a) Ausführen warenkundlicher Aufgaben,
b) Ausführen grabtechnischer Arbeiten;
3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und hierüber ein situatives Fachgespräch führen sowie Aufgabenstellungen, die sich auf die Arbeitsaufgabe beziehen, schriftlich bearbeiten;
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt neun Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in zehn Minuten sowie die Bearbeitung der schriftlichen Aufgabenstellungen in 120 Minuten durchgeführt werden.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich
Prüfungszeit
Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge
120 Minuten
Bestattungsorganisation
120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde
60 Minuten

Bestattungsdurchführung / Praktische Abschlussprüfung

Für den Prüfungsbereich Bestattungsdurchführung bestehen folgende Vorgaben:

1. Der Prüfling soll nachweisen, dass er
a) Personen beraten,
b) Riten und Gebräuche umsetzen,
c) Bestattungsaufträge bearbeiten,
d) verwaltungs- und friedhofstechnische Arbeiten durchführen,
e) Verstorbene versorgen,
f) den Ablauf von Bestattungen planen,
g) die Durchführung von Bestattungen organisieren,
h) Arbeitsabläufe unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer, organisatorischer, rechtlicher und zeitlicher Vorgaben selbstständig planen und durchführen,
i) kundenorientiert handeln,
j) Arbeitszusammenhänge erkennen,
k) Arbeitsergebnisse kontrollieren sowie
l) Maßnahmen zur Sicherheit, zur Hygiene und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zum Umweltschutz und zur Qualitätssicherung ergreifen kann;
2. dem Prüfungsbereich ist folgende Tätigkeit zugrunde zu legen: Vorbereiten und Durchführen einer Bestattung;
3. der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren sowie hierüber ein situatives Fachgespräch führen;
4. die Prüfungszeit beträgt insgesamt 14 Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in 20 Minuten durchgeführt werden.

Bestehensregeln

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
1. Prüfungsbereich Bestattungsdurchführung 50 Prozent,
2. Prüfungsbereich Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge 20 Prozent,
3. Prüfungsbereich Bestattungsorganisation 20 Prozent,
4. Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent.
Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen
1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
2. im Prüfungsbereich Bestattungsdurchführung mit mindestens „ausreichend“,
3. in mindestens zwei der übrigen Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ und
4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet werden.
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