Technische Ausbildungsprüfungen
Aufbereitungsmechaniker/-in
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in höchstens vier Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens zwei Stunden zwei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- als Prüfungsstück:
Anfertigen einer mechanischen Baugruppe durch manuelles und maschinelles Spanen, Kaltumformen und Fügen einschließlich Erstellen eines Arbeitsplanes sowie eines Prüfprotokolls; - als Arbeitsproben:
- Herstellen einer mechanischen Verbindung,
- Aufbau einer steuerungstechnischen Baugruppe und Funktionsprüfung.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz sowie rationelle Energieverwendung,
- Lesen, Anwenden und Erstellen technischer Unterlagen,
- berufsbezogene Berechnungen,
- Vorkommen, Eigenschaften und Verwendung von Rohstoffen,
- Verfahren der Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Maschinen und Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen,
- Grundlagen der Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsgebiet | Prüfungsdauer |
Technologie
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120 Minuten
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Arbeitsplanung
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90 Minuten
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Technische Mathematik |
90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüling soll im praktischen Teil der Prüung unter Beachtung fachrichtungsspezifischer Besonderheiten in höchstens sechs Stunden ein Prüfungsstück anfertigen und in insgesamt höchstens vier Stunden vier Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- als Prüfungsstück:
Herstellen einer Baugruppe mit elektropneumatischen oder elektrohydraulischen und elektrotechnischen Steuerungselementen einschließlich Funktionsprüfung oder Herstellen eines fachrichtungsspezifischen Produktes nach Vorgabe; - als Arbeitsproben:
- Einstellen oder Inbetriebnehmen einer automatisierten oder teilautomatisierten Aufbereitungsanlage oder eines Anlagenteils,
- Instandsetzen einer mechanischen Baugruppe,
- Probenehmen, Prüfen und Analysieren einschließlich Dokumentieren,
- Fehlersuche.
Dabei sollen das Prüfungsstück mit 40 und die Arbeitsproben zusammen mit 60 vom Hundert gewichtet werden.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsgebiet | Gewichtung |
Technologie
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20 Prozent
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Arbeitsplanung
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10 Prozent
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Technische Mathematik |
10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Prüfungsstück
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20 Prozent
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Arbeitsproben
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30 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.