Technische Ausbildungsprüfungen
Asphaltbauer/-in
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt hoöchstens 4 Stunden 2 Arbeitsproben durchführen. Hierfuür kommen insbesondere in Betracht:
- Anfertigen einer der 3 folgenden Arbeitsproben aus dem Bereich der beruflichen Grundbildung:
- Versetzen von Randsteinen und Verlegen von Gehwegplatten in Sand- und Mörtelbett,
- Herstellen eines waagerechten Ausgleichsestrichs,
- Herstellen der Schalung für einen rechteckigen Stahlbetonteil einschließlich Abstützung und Sicherung gegen Verschieben,
- Anfertigen einer der 4 folgenden Arbeitsproben aus dem Bereich der beruflichen Fachbildung:
- Verlegen von Dämmstoffen einschließlich Randstreifen als Unterlage eines schwimmenden Gußasphaltestrichs,
- Verlegen eines Gußasphaltbelages, einlagig, mit Splitt abstreuen und mit Walze andrücken,
- Verlegen eines Gußasphaltestrichs, einlagig, mit Sand abreiben,
- Durchführen einer Reparatur in einem Asphaltbelag einschließlich einer Naht.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
1. Baustoffkunde:
- Bauholz, künstliche Steine und Platten, Gips, Kalk, Zement, Bitumen, Zuschläge, Beton, Asphalt, Abdichtungs- und Dämmstoffe;
2. Arbeitskunde:
- Vermessungsgeräte, Werkzeuge, Baugeräte
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung,
- Ausführungsregeln für die Herstellung von Mauerwerk, Beton, Gußasphalt- und Zementestrich, Plattenbelägen,
- Abdichten gegen Feuchtigkeit
3. Ermitteln von Längen, Breiten und Höhen aus Zeichnungen;
4. Berechnen von geradlinig begrenzten Flächen und Körpern einfacher Bauteile;
5. Baustoffbedarfsberechnungen;
6. Darstellen einfacher Baukörper als Skizze;
7. Lesen einfacher Zeichnungen und Verlegepläne
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsgebiet | Prüfungsdauer |
Technologie
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120 Minuten
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Technische Mathematik
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90 Minuten
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Technisches Zeichnen
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens 8 Stunden eine Arbeitsprobe durchführen.
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Verlegen eines schwimmenden Estrichs, bestehend aus einer mehrlagigen Dämmung, Randstreifen und Gußasphaltestrich,
- Herstellen eines Brückenlagers, bestehend aus einer Dichtungsschicht, einer Gußasphaltschutzschicht und Gußasphaltdeckschicht,
- Verlegen eines mehrlagigen Gußasphaltbelages mit größerem Gefaälle einschließlich Fugenanschlüssen,
- Herstellen eines mehrlagigen Asphaltbelages in Naßräumen mit Gefälle einschließlich Fugen und Anschluß eines Ablaufs.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsgebiet | Gewichtung |
Technologie
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20 Prozent
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Technische Mathematik
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10 Prozent
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Technisches Zeichnen
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10 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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10 Prozent
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Arbeitsprobe
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50 Prozent
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.