Technische Ausbildungsprüfungen
Leichtflugzeugbauer/-in
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt höchstens fünf Stunden fünf Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
- Anfertigen einfacher Bauteile in Handlaminierverfahren,
- Herstellen von Holzverbindungen von Hand,
- Herstellen von Metallteilen, insbesondere durch Sägen, Bohren, Biegen, Feilen.
Zum Nachweis der Kenntnisse soll der Prüfling in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben aus folgenden Gebieten schriftlich lösen:
- Werkstoffe: Holz, Metalle, Kunststoffe,
- Werkzeuge,
- Holzverbindungen,
- Klebstoffe,
- Flächen- und Körperberechnung,
- Zeichnen einfacher Werkstücke.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsgebiet | Prüfungsdauer |
Technologie
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120 Minuten
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Technische Mathematik
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90 Minuten
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Technisches Zeichnen
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Zum Nachweis der Fertigkeiten soll der Prüfling in insgesamt hoöchstens 16 Stunden eine Arbeitsprobe durchfuühren. Es kommt insbesondere in Betracht:
Ein Schalenbauteil mit Einbauteilen aus faserverstärktem Kunststoff im Handlaminier- und im Sandwichverfahren mit selbstgefertigten Metallbeschlägen anfertigen.
Ein Schalenbauteil mit Einbauteilen aus faserverstärktem Kunststoff im Handlaminier- und im Sandwichverfahren mit selbstgefertigten Metallbeschlägen anfertigen.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung
Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
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Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der Fertigkeits- und der Kenntnisprüfung sowie innerhalb der Kenntnisprüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichend Leistungen erbracht sind.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.