Technische Ausbildungsprüfungen

Bauwerksabdichter/-in

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens fünf Stunden eine Arbeitsprobe durchführen. Hierfür kommt insbesondere in Betracht: Herstellen einer mehrlagigen Abdichtung mit Bitumenbahnen oder einer einlagigen Abdichtung mit Kunststoffbahnen an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Herstellen der erforderlichen An- und Abschlüsse.
Der Prüfling soll in der schriftlichen Prüfung in insgesamt höchstens 180 Minuten Aufgaben, die sich auf praxisbezogene Fälle beziehen sollen, aus folgenden Gebieten lösen:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz sowie rationelle Energie- und Materialverwendung,
  2. Skizzen und Stücklisten,
  3. Arbeits- und Schutzgerüste,
  4. Kleingeräte, Werkzeuge und Baugeräte,
  5. Bau- und Bauhilfsstoffe,
  6. Baukörper aus Holz, Kunststoffen, Steinen, Beton und Metallen als Abdichtungsuntergründe,
  7. Abdichtungsstoffe und deren Verarbeitung,
  8. arbeitsbezogene Berechnungen.
Die in Absatz vier genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die schriftliche Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Technologie 120 Minuten
Technische Mathematik 60 Minuten
Arbeitsplanung 120 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten

Prüfungstermine

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll in der praktischen Prüfung in insgesamt höchstens sieben Stunden drei Arbeitsproben durchführen. Hierfür kommen insbesondere in Betracht:
  1. Herstellen einer mindestens dreilagigen Abdichtung mit Bitumenbahnen gegen drückendes Wasser an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Herstellen von Kehranschlüssen, rückläufigen Stößen, umgelegten Stößen oder Bewegungsfugen,
  2. Herstellen einer einlagigen Abdichtung mit mechanisch befestigten Kunststoffbahnen einschließlich Einbauen einer Wärmedämmung und Dampfsperre an waagerechten, lotrechten, geneigten und geformten Flächen mit Ecken, Kanten, Vor- und Rücksprüngen sowie Einbauen und Abdichten von Durchdringungen und
  3. Durchführen und Bewerten eines Abreißversuches zur Beurteilung einer Betonoberfläche im Hinblick auf Abdichtungsarbeiten einschließlich Ausfüllen eines Prüfprotokolls.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Bestehensregeln

Innerhalb der schriftlichen Prüfung hat das Prüfungsfach Technologie gegenüber jedem der übrigen Prüfungsfächer das doppelte Gewicht.
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in der praktischen und in der schriftlichen Prüfung sowie innerhalb der schriftlichen Prüfung im Prüfungsfach Technologie mindestens ausreichende Leistungen erbracht worden sind.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen das doppelte Gewicht.