IHK Schwaben
Automobilkaufmann/-frau
Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 1)
Teil 1 (in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres)
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Warenwirtschafts-und Werkstattprozesse
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90 Minuten
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Gestreckte Abschlussprüfung (Teil 2)
Teil 2 (am Ende der Ausbildung):
Prüfungsbereich
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Prüfungszeit
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Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistung
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90 Minuten
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Kaufmännische Unterstützungsprozesse
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90 Minuten
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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60 Minuten
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Prüfungstermine
Die Übersicht der Zwischen- und Abschlussprüfungstermine finden Sie unter "Weitere Informationen".
Mündliche/Praktische Abschlussprüfung
Im Prüfungsbereich Kundendienstprozesse soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Für die Bearbeitung ist ein Zeitraum von höchstens 20 Minuten vorzusehen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei ist das Einsatzgebiet gemäß § 3 Abs. 2 zugrunde zu legen. Der Prüfling soll dabei zeigen, dass er Gespräche kundenorientiert und situationsbezogen führen und betriebliche Leistungen anbieten kann. Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfling höchstens 20 Minuten dauern.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Bestehensregeln
Bei der Ermittlung des Gesamtergebnisses haben die Prüfungsbereiche Vertriebs- und Serviceleistungen sowie Praktische Übungen gegenüber jedem der übrigen Prüfungsbereiche das doppelte Gewicht.
Zum Bestehen der Abschlussprüfung müssen im Gesamtergebnis und in drei der vier Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie unter "Weitere Informationen".