Technische Ausbildungsprüfungen

Ausbaufacharbeiter/-in

Zwischenprüfung

Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
  1. Herstellen von Wand-Trockenputz,
  2. erstellen eines Holzbauteils mit mindestens zwei unterschiedlichen Holzverbindungen,
  3. Herstellen eines geraden Stuckprofils,
  4. Herstellen einer Unterkonstruktion einschließlich Beplankung,
  5. Herstellen eines Verbundestrichs,
  6. Herstellen einer Dämmung mit Ummantelung,
  7. Ansetzen von Fliesen im Dickbett- oder Dünnbettverfahren,
  8. Verlegen von Bodenfliesen im Dickbettverfahren.

Schriftliche Abschlussprüfung

Prüfungsbereich Prüfungszeit
Schwerpunktbezogene Aufgaben 100 Minuten
Bauwerke im Ausbau 100 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde 40 Minuten

Prüfungstermine

Praktische Abschlussprüfung

Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:

Im Schwerpunkt Zimmerarbeiten:

a) Herstellen eines Dachkonstruktionsteiles für ein Satteldach oder Walmdach,
b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
c) Herstellen einer Fachwerkwand

Im Schwerpunkt Stukkateurarbeiten:

Herstellen einer Wand- oder Deckenfläche aus einer Kombination von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten

Im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten:

a) Verlegen von Bodenfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Vorbereiten des Untergrundes und Ansetzen von Sockelfliesen,
b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen

Im Schwerpunkt Estricharbeiten:

a) Herstellen eines Ausgleichestrichs mit verschiedenen Neigungen,
b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten

Im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten:

Anbringen von Dämmstoffen an Rohrleitungen sowie Herstellen und Montieren einer Ummantelung mit zwei Abwicklungen

Im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten:

Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion mit Spachtelarbeiten.

Zeitraum:

Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar

Materialbereitstellungslisten

Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten

Gewichtung

Prüfungsbereich Gewichtung
Schwerpunktbezogene Aufgaben 40 Prozent
Bauwerke im Ausbau 40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde 20 Prozent

Bestehensregeln

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.