Technische Ausbildungsprüfungen
Ausbaufacharbeiter/-in
Zwischenprüfung
Umfasst das Berufsausbildungsverhältnis eine Ausbildung für die erste Stufe, so soll die Zwischenprüfung am Ende des ersten Ausbildungsjahres stattfinden. Der Prüfling soll in insgesamt höchstens sechs Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte planen, Baustoffe und Werkzeuge festlegen, den Arbeitsplatz sichern, den Gesundheitsschutz beachten und die Ausführung der Aufgabe mündlich oder schriftlich begründen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
- Herstellen von Wand-Trockenputz,
- erstellen eines Holzbauteils mit mindestens zwei unterschiedlichen Holzverbindungen,
- Herstellen eines geraden Stuckprofils,
- Herstellen einer Unterkonstruktion einschließlich Beplankung,
- Herstellen eines Verbundestrichs,
- Herstellen einer Dämmung mit Ummantelung,
- Ansetzen von Fliesen im Dickbett- oder Dünnbettverfahren,
- Verlegen von Bodenfliesen im Dickbettverfahren.
Schriftliche Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit |
Schwerpunktbezogene Aufgaben | 100 Minuten |
Bauwerke im Ausbau | 100 Minuten |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 40 Minuten |
Prüfungstermine
Praktische Abschlussprüfung
Der Prüfling soll im praktischen Teil der Prüfung in insgesamt höchstens acht Stunden eine praktische Aufgabe ausführen. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die Arbeitsschritte selbständig festlegen, das Arbeitsergebnis kontrollieren sowie Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und zum Umweltschutz ergreifen kann. Für die praktische Aufgabe kommen insbesondere in Betracht:
Im Schwerpunkt Zimmerarbeiten:
a) Herstellen eines Dachkonstruktionsteiles für ein Satteldach oder Walmdach,
b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
c) Herstellen einer Fachwerkwand
b) Herstellen einer Balkenlage mit Auswechslung oder
c) Herstellen einer Fachwerkwand
Im Schwerpunkt Stukkateurarbeiten:
Herstellen einer Wand- oder Deckenfläche aus einer Kombination von Stuck-, Putz- und Trockenbauarbeiten
Im Schwerpunkt Fliesen-, Platten- und Mosaikarbeiten:
a) Verlegen von Bodenfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Vorbereiten des Untergrundes und Ansetzen von Sockelfliesen,
b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
b) Ansetzen von Wandfliesen oder -platten im Dickbettverfahren einschließlich Spritzbewurf und Verfugen oder
c) Ansetzen von Wandfliesen und Verlegen von Bodenfliesen im Dünnbettverfahren und Verfugen
Im Schwerpunkt Estricharbeiten:
a) Herstellen eines Ausgleichestrichs mit verschiedenen Neigungen,
b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten
b) Herstellen eines Verbundestrichs mit Hohlkehle oder Wandanschluss aus Estrich oder
c) Verlegen eines Bodenbelages aus Bahnen oder Platten
Im Schwerpunkt Wärme-, Kälte- und Schallschutzarbeiten:
Anbringen von Dämmstoffen an Rohrleitungen sowie Herstellen und Montieren einer Ummantelung mit zwei Abwicklungen
Im Schwerpunkt Trockenbauarbeiten:
Herstellen einer Wand- und Deckenkonstruktion mit Spachtelarbeiten.
Zeitraum:
Abschlussprüfung Sommer: Juni / Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar / Februar
Materialbereitstellungslisten
Die aktuellen Materialbereitstellungslisten erhalten Sie geordnet unter der jeweiligen Berufsgruppe mit folgendem Link: Materialbereitstellungslisten
Gewichtung
Prüfungsbereich | Gewichtung |
Schwerpunktbezogene Aufgaben | 40 Prozent |
Bauwerke im Ausbau | 40 Prozent |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 Prozent |
Bestehensregeln
Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Wird die Leistung in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Der schriftliche Teil der Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für die mündlich geprüften Prüfungsbereiche sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.