Personenverkehr
Personenbeförderung
Wer benötigt eine Prüfung?
Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Welche Voraussetzungen gibt es neben der IHK-Prüfung noch, damit die Genehmigung erteilt wird?
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Finanzielle Leistungsfähigkeit
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Es gibt unterschiedliche Veranstalter, bei denen Sie Kurse zur Prüfungsvorbereitung besuchen können. Eine Vorbereitung in Form eines Kurses ist jedoch nicht vorgeschrieben (Selbststudium ist damit möglich).
Einen Auszug der Veranstalter finden Sie in unserem Merkblatt.
Wie kann ich mich zur Prüfung der Personenbeförderung anmelden und welche Gebühren fallen an?
Nutzen Sie unsere Online-Anmeldung um sich für die Prüfung anzumelden.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 195,00 € ist vor der Prüfung auf das Konto (IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77) der Industrie- und Handelskammer Schwaben zu überweisen. Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin mit.
Unter den Downloads finden Sie alle Informationen zu dieser Prüfung sowie alle weiteren Informationen und Anforderungen.
Downloads
- Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmers des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxi und Mietwagen (Nr. 6211758)
- Informationen für angehende Unternehmer der Personenbeförderung (Nr. 6211802)
- Antrag Ersatzbescheinigung Personenbeförderung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) (Nr. 3704886)