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Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmers des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxi und Mietwagen

Wer als Unternehmer Omnibusverkehr betreiben oder mit Personenkraftwagen Ausflugsfahrten, Ferienzielreisen bzw. Linienverkehr durchführen will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies ist die Regierung von Schwaben.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe I.).

I. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn 
  • Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit in Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs, ausgenommen des Taxen und Mietwagenverkehrs, nachweisen können. Diese Tätigkeit muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter II.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich bei der IHK beantragt werden (Bearbeitungskosten 85,-- €). Die leitende Tätigkeit muss vom 04.12.1999 bis einschließlich 04.12.2009 ausgeübt worden sein.
  • Sie bereits als Unternehmer über eine Genehmigung für Verkehre der o.g. Art verfügen und die erneute Erteilung Ihrer auslaufenden Genehmigung, eine weitere gleichartige Genehmigung oder eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen wollen.
  • Sie nachweisen, dass Sie eine mit einer Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr Schwerpunkt Personenverkehr" besitzen.
  • Sie nachweisen, dass Sie eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Verkehrsfachwirt Schwerpunkt Personenbeförderung absolviert haben.
Wenn Sie in den vorgenannten Fällen eine Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung benötigen, so können Sie diese nach § 7 der Berufszugangs-Verordnung PBefG auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten.

II. Prüfungsanforderungen

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer erbringen. Dies ist die Kammer, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Prüfung besteht in der Regel aus einem - am gleichen Tage anberaumten - schriftlichen und mündlichen Teil. Sie umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:
1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
  • Personenbeförderungsrecht, einschließlich der Grundzüge des internationalen Personenbeförderungsrechts
  • Beförderungsdokumente
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  • Grundzüge des Bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation von Angeboten und Marketing
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) - Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Statistik des Straßenpersonenverkehrs
3. Verkehrs- und Betriebsdurchführung, insbesondere
  • Organisation des Betriebes und von Verkehrsdiensten
  • Aufstellung von Beförderungsplänen, insbesondere Fahrplänen, Personaleinsatzplänen und Umlaufplänen
  • Zusammenarbeit mit den Reiseveranstaltern
  • für den internationalen Straßenpersonenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften
4. Technische Normen und technischer Betrieb, insbesondere
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Funkverkehr
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
5. Straßenverkehrssicherheit

III. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Literatur zur Vorbereitung auf die Prüfung ist in einschlägigen Fachverlagen erhältlich; so z. B. vom Verlag Heinrich Vogel:
  • „Ausbildungspaket Omnibus“
    (Verlag H. Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, Tel. 089/203043-1600)
Folgende Veranstalter führen, im Zuständigkeitsbereich des KVL, Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch. Hierbei handelt es sich um eine regionale Auswahl, darüber hinaus gibt es deutschlandweit noch weitere Anbieter. (Eine Gewährleistung für die Qualität der Schulungen kann nicht übernommen werden.)
Über Kursbeginn, Preise, etc. informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstalter selbst. Die Industrie- und Handelskammer hält keine Kurse ab.
  • BK-Schulung Andreas Wammetsberger
    Südliche Bergstr. 5, 87742 Köngetried
    Tel. 08269/969951, Handy: 0170/6358626
  • Ausbildungszentrum für das Verkehrsgewerbe Inhaber: A. Hampel
    Ausbildungsort: Brandach 20, 86983 Lechbruck am See
    Tel. 05531/9989498, Fax 05531-9989496, E-mail: info@azv-info.de, www.azv-info.de
  • AVB-Seminare GmbH & Co. KG
    Ausbildungsort: Riedelfahrschule – Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 17, 86343 Königsbrunn
    Tel. 05741/9099250, E-Mail: info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de
Digitale Lernplattformen:
  • AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
    Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
    Tel. 05222/9446013, email: info@avb-lerncenter.de, www.avb-lerncenter.de
  • SVG-Akademie GmbH
    Bullerdeich 36, 20537 Hamburg
    Tel. 0711 4019-125, email: info@svg-akademie.de, www.svg-akademie.de

 IV. Anmeldung zur Prüfung

Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das beigefügte Formblatt. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 195,-- € ist vor der Prüfung auf das Konto der Industrie- und Handelskammer Schwaben bei der Stadtsparkasse Augsburg, BLZ 720 500 00, Kto.Nr. 55 77 69, mit der Angabe "Prüfungsgebühr für den Omnibusverkehr + Namen des Prüfungsteilnehmers" zu überweisen.
IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77
Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen ehestmöglich den Prüfungstermin mit. Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können. Geht Ihre Absage so rechtzeitig ein, dass wir an Ihrer Stelle einen anderen Prüfling berücksichtigen können, erstatten wir die Prüfungsgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- €, falls Sie nicht beabsichtigen, die Prüfung zu einem anderen Termin bei uns abzulegen. Im anderen Falle, besonders wichtige Gründe ausgenommen, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen.