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Prüfung der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmers des Taxen- und Mietwagenverkehrs

Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der zuständigen Behörde. Dies sind die Landratsämter bzw. bei kreisfreien Städten die Stadtverwaltungen.
Voraussetzung für die Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweist.
Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahme siehe I.).

I. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Unternehmensführung erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter II.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich bei der IHK beantragt werden (Bearbeitungskosten 85,00 €). Um sicher zu stellen das die vorgegebenen Kenntnisse tatsächlich vorhanden sind wird, in der Regel, nach terminlicher Abstimmung, ein Fachgespräch durchgeführt.
Wenn Sie eine Bescheinigung über Ihre fachliche Eignung benötigen, so können Sie diese nach § 7 der Berufszugangs-Verordnung PBefG auf Antrag bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer erhalten.

II. Prüfungsanforderungen

Kommen die vorgenannten Befreiungen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer erbringen. Dies ist die Kammer, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Prüfung besteht in der Regel aus einem – am gleichen Tage anberaumten – schriftlichen und mündlichen Teil. Sie umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:

A) Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist

1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
  • Personenbeförderungsrecht
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
  • Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
  • Grundzüge des Steuerrechts
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes, insbesondere
  • Zahlungsverkehr
  • Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Kostenrechnung
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Bereitstellung der Fahrzeuge
  • Fernsprech- und Funkverkehr
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

B) Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beförderungen erforderlich sind

  • im Verkehr mit benachbarten Staaten geltendes berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht
  • für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtige pass- und zollrechtliche Vorschriften
  • Beförderungsdokumente

III. Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen weisen wir informationshalber hin:
1. „Ausbildungspaket Taxi- und Mietwagenunternehmer“ (Verlag H. Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, Tel. 089/203043-1600)
oder
2. „Das Taxiunternehmen in der Praxis“ von Meißner/Mattern (Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600)
oder
3. „Taxi Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer“ von Ufuk Gergin und Herwig Kollar (Huss-Verlag, J.-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel. 089/32391-0)
oder
4. „Sach- und Fachkunde – Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK – Fachrichtung Taxi und Mietwagen“ von Christiane Helf-Marx (Verkehrsverlag HeMa e.K., Reiffstraße 2 a, 45659 Recklinghausen, Tel. 02361/658090)
oder
5. „Unternehmerprüfung Taxi- und Mietwagen“ von Carolin Orth (E-Mail: info@carolin-orth.de, www.carolin-orth.de)
Die genannten Veröffentlichungen können über den Buchhandel oder direkt von den Fachverlagen bezogen werden.
Folgende Veranstalter führen, im Zuständigkeitsbereich des KVL, Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch. Hierbei handelt es sich um eine regionale Auswahl, darüber hinaus gibt es deutschlandweit noch weitere Anbieter. (Eine Gewährleistung für die Qualität der Schulungen kann nicht übernommen werden.)
Über Kursbeginn, Preise, etc. informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstalter selbst. Die Industrie- und Handelskammer hält keine Kurse ab.
  • Landesverband Bayer. Taxi- und Mietwagenunternehmen e. V.
    Engelhardstraße 6, 81369 München, Tel. 089/77 30 77
  • BK-Schulung Andreas Wammetsberger
    Südliche Bergstr. 5, 87742 Köngetried
    Tel. 08269/969951, Handy: 0170/6358626
  • AVB-Seminare GmbH & Co. KG
    Ausbildungsort: Riedelfahrschule – Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 17, 86343 Königsbrunn
    Tel. 05741/9099250, E-Mail: info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de
Digitale Lernplattformen:
  • AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
    Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
    Tel. 05222/9446013, email: info@avb-lerncenter.de, www.avb-lerncenter.de
  • SVG-Akademie GmbH
    Bullerdeich 36, 20537 Hamburg
    Tel. 0711 4019-125, email: info@svg-akademie.de, www.svg-akademie.de

IV. Anmeldung zur Prüfung

Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 195,00 € ist vor der Prüfung auf das Konto der Industrie- und Handelskammer Schwaben, Augsburg, bei der Stadtsparkasse Augsburg, BLZ 720 500 00, Konto-Nr. 55 77 69, mit der Angabe „Prüfungsgebühr für den Taxen- und Mietwagenverkehr + Namen des Prüfungsteilnehmers“ zu überweisen.
IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77
Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen ehestmöglich den Prüfungstermin mit.
Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können. Geht Ihre Absage so rechtzeitig ein, dass wir an Ihrer Stelle einen anderen Prüfling berücksichtigen können, erstatten wir die Prüfungsgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 €, falls Sie nicht beabsichtigen, die Prüfung zu einem anderen Termin bei uns abzulegen. Im anderen Falle, besonders wichtige Gründe ausgenommen, gilt die Prüfungsgebühr für verfallen.