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Änderung im Personenbeförderungsgesetz

Wie es mit dem P-Schein in Bayern nach dem 1. August 2021 weitergeht:
Am 2. August 2021 sind Teile der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft getreten - daher dürfen Genehmigungsbehörden bei der Neubeantragung von Personenbeförderungsscheinen (sog. P-Schein) im Bereich Taxi keine Ortskunde mehr verlangen. An diese Stelle tritt nun der Nachweis einer "kleinen Fachkunde". Jedoch ist derzeit noch unklar, wer diese Prüfung abnehmen soll bzw. wie deren Inhalt genau aussehen wird.

Übergangslösung in Bayern

Da es bis zum 1. August 2021 keine Festlegungen in dieser Sache mehr gab, hat Bayern als erstes Bundesland eine landesweite Übergangsregelung festgelegt. Diese sieht unter anderem vor, dass der Nachweis der Fachkunde bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Gültigkeit für Taxis, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr vorübergehend – wegen tatsächlicher Unmöglichkeit – nicht zu verlangen ist.
Dies geht aus einem Schreiben des Bayerischen Innenministeriums hervor, das den IHKs zugestellt wurde. Diese Übergangsregelung sei im Einvernehmen mit dem für das Personenbeförderungsrecht zuständigen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr bestimmt worden und gelte „vorbehaltlich bis zu einer künftig bundeseinheitlichen Regelung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit Gültigkeit für das Gebiet des Freistaats Bayern.“

Gültigkeitsdauer auf drei Jahre verkürzt

Im Rahmen der Übergangsregelung wird die Gültigkeitsdauer des P-Scheins von bisher fünf auf drei Jahre verkürzt - die Bearbeitungsgebühren sollen für den verkürzten Zeitraum hier entsprechend berücksichtigt bzw. angepasst werden. Darüber hinaus wurde definiert, dass diese Fahrerlaubnisse mit einer „auflösenden Bedingung“ zu beschränken sind. Wörtlich heißt es: „Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass sie erlischt, wenn der Inhaber die Bestätigung zum Nachweis der Fachkunde nicht spätestens ein Jahr nach Beauftragung der für den Nachweis der Fachkunde geeigneten Stelle vorlegt. Der Beginn der Jahresfrist richtet sich nach dem Tag der Beauftragung.“
Konkret bedeutet dies, dass P-Schein-Besitzer mit Gültigkeit ab 2. August 2021 die Fachkunde nachträglich nachweisen müssen, sobald der Gesetzgeber deren Inhalte und Prüfungsverfahren festgelegt hat. Er hat hierfür dann bis zu 12 Monate Zeit.
Stand Juli 2024 gibt es noch keine Festlegung auf eine genaue Vorgehensweise/Prüfung etc.