Güterverkehr / Logistik

Prüfung Güterkraftverkehr

Wer benötigt eine Prüfung?

Das Güterkraftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person (auch Verkehrsleiter genannt) eines Güterkraftverkehrsunternehmens mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen national über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fachlich geeignet sein muss. Seit dem 21. Mai 2022 unterliegen auch alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t der Genehmigungspflicht. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Infoblatt
Werkverkehrsunternehmen benötigen keine Güterkraftverkehrserlaubnis und demnach auch keine fachliche Eignung– sie müssen ihren Werkverkehr aber beim Bundesamt für Güterverkehr anmelden.

Welche Voraussetzungen gibt es neben der IHK-Prüfung noch, damit die Genehmigung erteilt wird?

  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit

Wer erteilt die Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz?

Zuständig für die Genehmigungserteilung ist die untere Verkehrsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung)

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt unterschiedliche Veranstalter, bei denen Sie Kurse zur Prüfungsvorbereitung besuchen können. Eine Vorbereitung in Form eines Kurses ist jedoch nicht vorgeschrieben (Selbststudium ist damit möglich).
Hier finden Sie einen Auszug der Veranstalter.

Wer ist von der Prüfung befreit?

Von der Prüfung befreit sind Sie, wenn Sie einen der folgenden Abschlüsse nachweisen können:
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr
  • Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts, Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn.
Wichtig: Die betreffende Ausbildung muss vor dem 04. Dezember 2011 begonnen worden sein! Neue Abschlüsse (z. B. Speditionskaufmann im Jahr 2019 erfolgreich abgelegt) können nicht umgeschrieben werden.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 82 KB)finden Sie den Antrag auf Umschreibung.
Wer bereits im Besitz eines von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweises mit einer laufenden Nummer ist, benötigt keine Umschreibung.

Wie erfolgt die Anerkennung einer leitenden Tätigkeit?

Der Nachweis der fachlichen Eignung aufgrund leitender Tätigkeiten in einem Unternehmen des Güterkraftverkehrs richtet sich nach den Berufszugangsregeln der VO (EG) 1071/2009. In der am 4. Dezember 2011 in Kraft getretenen EU-Verordnung bleibt es durch den Artikel 9 den einzelnen EU-Mitgliedstaaten überlassen, eine Prüfungsbefreiung vorzusehen. Voraussetzung für eine solche Prüfungsbefreiung ist, dass "die leitende Tätigkeit in einem Zeitraum von zehn Jahren, die vor dem 4. Dezember 2009 und ohne Unterbrechung in einem entsprechenden Unternehmen ausgeübt" wurde.
Anträge auf Anerkennung leitender Tätigkeiten können also nur positiv entschieden werden, wenn die Tätigkeit in einem Zeitraum von zehn Jahren (im Zeitfenster 4. Dezember 1999 bis 4. Dezember 2009) ohne Unterbrechung in einem Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehr nachgewiesen werden kann.
Diese Voraussetzung liegt allerdings beim Werkverkehr nicht vor, da die betreffenden Unternehmen gerade einen anderen Unternehmenszweck als den gewerblichen Güterverkehr verfolgen.
Zum Nachweis müssen der IHK aussagekräftige Unterlagen vorgelegt werden. Die Kenntnisse werden grundsätzlich in einem Fachgespräch geprüft.
Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung eines Fachkundenachweises aufgrund leitender Tätigkeit eine Gebühr in Höhen von 85,- € anfällt.

Wie kann ich mich zur Prüfung im Güterkraftverkehr anmelden und welche Gebühren fallen an?

Nutzen Sie unsere Online-Anmeldung um sich für die Prüfung anzumelden.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 195,00 € ist vor der Prüfung auf das Konto (IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77) der Industrie- und Handelskammer Schwaben zu überweisen. Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen den nächstmöglichen Prüfungstermin mit.
Alle weiteren Informationen (Bankverbindung zur Überweisung der Prüfungsgebühr, Rahmenstoffplan, Vorbereitungsmöglichkeiten etc.) finden Sie in unserem Merkblatt