Meine Branche
Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben will, benötigt dazu eine Güterkraftverkehrserlaubnis für den nationalen Güterverkehr oder eine EU-Lizenz für den Güterverkehr in der Europäischen Union, die von der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde (= das für den Betriebssitz zuständige Landratsamt bzw. in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung) ausgestellt werden.
Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Genehmigungserteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit und der finanziellen Leistungsfähigkeit, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person die fachliche Eignung zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens nachweist. Der Eignungsnachweis ist in der Regel durch Ablegen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen (Ausnahmen siehe I.).
I. Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn
- Sie eine mindestens zehnjährige, ununterbrochene leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs oder in Speditionsunternehmen, die gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben, nachweisen können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten (siehe unter II.) vermittelt haben. Sie ist der Industrie- und Handelskammer grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen sie geleistet wurde, nachzuweisen und muss schriftlich bei der IHK beantragt werden (Bearbeitungskosten 85,-- €). Die leitende Tätigkeit muss vom 04.12.1999 bis einschließlich 04.12.2009 ausgeübt worden sein.
- Sie auf bestimmten Gebieten bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung vor der Industrie- und Handelskammer bestanden haben. Hinsichtlich solcher Qualifikationen sind derzeit der "Speditionskaufmann", der "Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr (Fachrichtung Güterkraftverkehr)" und der "Verkehrsfachwirt" als fachlich geeignet anerkannt, sofern die Ausbildung vor dem 04.12.2011 begonnen wurde. Die Abschlussprüfung muss durch die IHK in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat per Bescheinigung bestätigt werden. Diese Bescheinigung kostet eine Bearbeitungsgebühr von 30,- Euro.
II. Prüfungsanforderungen
Kommen die vorgenannten Nachweisformen für Sie nicht in Betracht, so können Sie den Eignungsnachweis durch Ablegen einer Prüfung bei der für Sie zuständigen Industrie- und Handelskammer erbringen. Dies ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.
Die Prüfung besteht in der Regel aus einem - am gleichen Tag anberaumten - schriftlichen und mündlichen Teil. Sie umfasst grundsätzlich folgende Sachgebiete:
1. Recht
- Berufsbezogenes Recht einschließlich Vorschriften über Berufszugang und Berufsausübung auf den Gebieten Güterkraftverkehrsrecht Grundzüge des Gewerberechts Straßenverkehrsrecht einschließlich Abfall- und Gefahrguttransporte Arbeits- und Sozialrecht
- Grundzüge des allgemeinen berufsbezogenen Rechts auf den Gebieten Bürgerliches Recht Handelsrecht Steuerrecht
2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebes
- Zahlungsverkehr und Finanzierung
- Kostenrechnung
- Beförderungspreise und -bedingungen
- Beförderungsdokumente
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Spedition
- Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
- Marketing
3. Technische Normen und technischer Betrieb
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Fahrzeuggewichte und Abmessungen
- Laden und Entladen der Fahrzeuge
- Beförderung gefährlicher Güter
- Beförderung von Nahrungsmitteln
- Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
4. Straßenverkehrssicherheit
- Unfallverhütung und bei Unfällen zu ergreifende Maßnahmen
- Verkehrssicherheit
5. Grenzüberschreitender Güterkraftverkehr
- Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sowie zwischen den Gemeinschaften und Drittländern gelten
- Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten und Bedeutung der Beförderungsdokumente
- Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere soweit sie Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften sind
- Vorschriften und Maßnahmen gegen unerlaubte Beförderung von Rauschmitteln
III. Prüfungsvorbereitung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
Folgende Lehrmaterialien können zur Vorbereitung verwendet werden:
- „Ausbildungspaket Güterkraftverkehrsunternehmer“
(Verlag H. Vogel, Neumarkter Straße 18, 81673 München, Tel. 089/203043-1600) - „Fit für den Preiskampf“ Fahrzeugkostenrechnung
(Verlag H. Vogel, München, Tel. 089/203043-1600) - „Das Güterkraftverkehrsunternehmen“
(K.O. Storck Verlag, Hamburg, Tel. 040/79713-160/161, Fax: 040/79713-101) - "Wie werde ich Güterkraftverkehrs-Unternehmer?"
(Verkehrsverlag Fischer, Düsseldorf, Tel. 0211/991930, Fax: 0211/6801544)
Folgende Veranstalter führen, im Zuständigkeitsbereich des KVL, Kurse zur Vorbereitung auf die Prüfung durch. Hierbei handelt es sich um eine regionale Auswahl, darüber hinaus gibt es deutschlandweit noch weitere Anbieter. (Eine Gewährleistung für die Qualität der Schulungen kann nicht übernommen werden.)
Über Kursbeginn, Preise, etc. informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstalter selbst. Die Industrie- und Handelskammer hält keine Kurse ab.
Über Kursbeginn, Preise, etc. informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstalter selbst. Die Industrie- und Handelskammer hält keine Kurse ab.
- DEKRA Akademie GmbH,
Ulmer Str. 160a, 86165 Augsburg, Tel. 0821/44091-65, Fax: 0821/44091-44 - BK-Schulung Andreas Wammetsberger
Südliche Bergstr. 5, 87742 Köngetried
Tel. 08269/969951, Handy: 0170/6358626 - E & G Bildungszentrum GmbH
Geschäftsführer: Michael Gerhards; Holzweg 31, 86156 Augsburg
Tel: 0821/90768254; Fax: 0821/90768256; Mobil: 0172/7342179 - Ausbildungszentrum für das Verkehrsgewerbe Inhaber: A. Hampel
Ausbildungsort: Brandach 20, 86983 Lechbruck am See
Tel. 05531/9989498, Fax 05531-9989496, email: info@azv-info.de, www.azv-info.de - BKF Aus- & Weiterbildungs Zentrum
Fahrschule Michael Theisinger, Buchauerstr. 4, 89079 Ulm
Tel. 0731/1659230, Fax 07305/21230, email: info@bkf-ulm.de, www.bkf-ulm.de - KVS Ulm GmbH
Liststraße 1, 89079 Ulm
Tel. 0731/37582, Fax 0731/33338, email: team@kvs-ulm.de - AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Ausbildungsort: Riedelfahrschule – Bürgermeister-Wohlfarth-Straße 17, 86343 Königsbrunn
Tel. 05741/9099250, E-Mail: info@avb-seminare.de, www.avb-seminare.de - Rolf Schmitz Mobile Akademie Standort Süd
Ausbildungsort: Brandach 20, 86983 Lechbruck am See
Tel. 02421/770634, E-Mail: info@rolfschmitz-fahrschule.de, www.rolfschmitz-fahrschule.de
Digitale Lernplattformen:
- AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke
Tel. 05222/9446013, email: info@avb-lerncenter.de, www.avb-lerncenter.de - SVG-Akademie GmbH
Bullerdeich 36, 20537 Hamburg
Tel. 0711/4019125, email: info@svg-akademie.de, www.svg-akademie.de
Selbstverständlich ist es jedem selbst überlassen, sich individuell auf die Prüfung vorzubereiten.
IV. Anmeldung zur Prüfung
Für die Anmeldung zur Prüfung verwenden Sie bitte das Anmeldeformular. Die Prüfungsgebühr in Höhe von 195,-- € ist vor der Prüfung auf das Konto der Industrie- und Handelskammer Schwaben in Augsburg bei der Stadtsparkasse Augsburg, BLZ 720 500 00, Kto.Nr. 55 77 69, mit der Angabe "Prüfung für den Güterkraftverkehr + Namen des Prüfungsteilnehmers" zu überweisen.
IBAN: DE74720500000000557769, BIC: AUGSDE77
Nach Eingang der Anmeldung und Erhalt der Prüfungsgebühr merken wir Sie für die Prüfung in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen vor und teilen Ihnen ehestmöglich den Prüfungstermin mit.
Benachrichtigen Sie uns bitte sofort, wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können. Geht Ihre Absage so rechtzeitig ein, dass wir an Ihrer Stelle einen anderen Prüfling berücksichtigen können, erstatten wir die Prüfungsgebühr bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 20,-- €, falls Sie nicht beabsichtigen, die Prüfung zu einem anderen Termin bei uns abzulegen. Im anderen Falle, besonders wichtige Gründe ausgenommen, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen.