Güterverkehr / Logistik

Kurier, Express und Paketdienste

Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (inklusiv Hänger), die im Kurier- und Expressdienst innerhalb Deutschlands eingesetzt werden, sind genehmigungsfrei. Bei der Existenzgründung ist lediglich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Selbes gilt für Paketdienste: Die Beförderung von Paketen mit Fahrzeugen ist genehmigungspflichtig, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeuges mehr als 3,5 t beträgt. Bei Transporten, die unter dieser Gewichtsgrenze liegen, ist nur eine Gewerbeanmeldung notwendig.