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Änderung im internationalen Güterkraftverkehr: Seit 21. Mai 2022 Genehmigungspflicht bereits ab 2,5 t zGG
Aufgrund der im Juli 2020 geänderten “Markzugangs-Verordnung” (EU) Nr. 1072/2009 sowie der “Berufszugangs-Verordnung” (EG) Nr. 1071/2009 müssen Unternehmen seit dem 21. Mai 2022, die Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,5 Tonnen im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Kabotageverkehren einsetzen, eine Gemeinschaftslizenz hierfür besitzen. Bislang galt dies nur für Beförderungen über 3,5 Tonnen.
Überblick/Beispiele für die Lizenzpflicht ab 2,5 t zGG
Bei nationalen Beförderungen bleibt die Lizenzpflicht wie bisher bei 3,5 t zGG.
Um die Änderungen an Beispielen zu verdeutlichen:
Beispiel 1: Ein deutscher Unternehmer befördert für Dritte Ware gegen Entgelt innerhalb Deutschland mit einem Kraftfahrzeug (≤ 3,5 t zGG) = keine Genehmigung erforderlich.
Beispiel 2: Ein deutscher Unternehmer befördert für Dritte Ware gegen Entgelt von Deutschland nach Österreich mit einem Kraftfahrzeug (>2,5 t zGG) = seit 21. Mai 2022 Gemeinschaftslizenz erforderlich.
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit seit dem 21. Mai 2022
Unternehmen, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers ausschließlich mit Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ausüben wollen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t, jedoch nicht 3,5 t überschreitet, müssen über Kapital und Reserven in mindestens folgender Höhe verfügen können:
- 1 800 EUR für das erste genutzte Fahrzeug und
- 900 EUR für jedes weitere genutzte Fahrzeug
Die Mitgliedstaaten können verlangen, dass die in ihrem Gebiet niedergelassenen Unternehmen nachweisen, dass sie für diese Fahrzeuge ebenfalls über Kapital und Reserven in Höhe von 9000 EUR bzw. 5000 EUR verfügen. Ob Deutschland von der letztgenannten Option Gebrauch macht, ist derzeit (Stand: 14.02.2022) nicht bekannt.
Nachweis der fachlichen Eignung
Um eine Transportgenehmigung bei der Genehmigungsbehörde zu erhalten, muss im Vorfeld eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK abgelegt werden.
Informationen zu dieser Fachkundeprüfung und Genehmigung eines Unternehmens im Bereich Güterkraftverkehr erhalten Sie hier.
Bitte kommen Sie rechtzeitig auf uns zu, wenn Sie einen Prüfungstermin ausmachen wollen. Aufgrund dieser Änderung kann es dazu kommen, dass gerade im Frühjahr 2022 eine Vielzahl an Teilnehmern die Prüfung ablegen wollen – daher kann es auch zu entsprechenden Wartezeiten kommen.
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung:
Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen, sodass Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der in Artikel 8 Absatz 1 genannten Prüfung auf Antrag befreit werden können, sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen.
Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer Gemeinschaftslizenz können ab dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden (in Bayern sind dies die Genehmigungsbehörden = Landratsamt bzw. Stadtverwaltung).
Videobeitrag “Vorsprung Schwaben”
In unserer Reihe “Vorsprung Schwaben” haben wir zu diesem Thema auch einen Bericht für Sie erstellt.