Informationsveranstaltung

Die GPSR stellt neue Anforderungen an Hersteller

Anfang Juli haben wir mit einer Informationsveranstaltung über die neuen Anforderungen der Produktsicherheitsverordnung informiert. Am 23. Mai 2023 wurde die neue Verordnung über die Produktsicherheit 2023/988 (engl.: General Product Safety Regulation-GPSR) im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht.
Nach einer Übergangszeit von 18 Monaten wird diese Verordnung die Richtlinie 2001/95/EG am 13. Dezember 2024 ablösen und unmittelbar in jedem EU-Mitgliedsstaat in Kraft treten.
Gerd Engelhardt, bei Bayern Innovativ zuständig für die Normen- und CE-Beratung, hat ausführlich die Anforderungen der neuen Produktsicherheitsverordnung vorgestellt und schon während seines Vortrages auf viele Fragen aus dem Publikum geantwortet.
Zur anschließende Fragen- und Diskussionsrunde kam das Netzwerk aus unseren CE-Sprechtagen mit auf die Bühne und beantwortete, soweit als möglich, Fragen zur Umsetzung in den Unternehmen, die vertreten waren. Hier zeigte sich die ganze Spannbreite der Produkte, die der Geltungsbereich der GPSR umfasst. Es zeigte sich aber auch die breite Expertise, die dazu bereits in den Bayerisch-Schwäbischen Unternehmen vorhanden ist.
Take Home-Botschaften
  • Neben bereits schon in der vorangegangenen Richtlinie enthaltenen Pflichten müssen die Hersteller nun für jedes Produkt eine interne Risikoanalyse durchführen und technische Unterlagen erstellen. Diese technischen Unterlagen müssen für mindestens 10 Jahre nach Inverkehrbringen des Produktes aufbewahrt und auf dem neuesten Stand gehalten werden.
  • Neben dem (Handels-)Namen und seiner Kontaktanschrift muss der Hersteller nun eine elektronische Adresse anbringen. Diese elektronische Adresse kann eine E-Mail-Adresse, eine URL mit Kontaktangaben oder ein QR-Code sein.
Mehr dazu in unserem Artikel “Die neue Produktsicherheits-Verordnung”.